BGBl. II Nr. 256/2008
jeweils einschließlich der Berufstätigenformen (BGBl. II Nr. 256/2008)
- jeweils einschließlich der Berufstätigenformen (BGBl. II Nr. 256/2008)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1.
- § 2.
- § 3.
- § 4.
- ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER MEISTERSCHULE
- V. GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE: BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
- A. Pflichtgegenstände WIRTSCHAFT UND RECHT
- B. Freigegenstände DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
- ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER WERKMEISTERSCHULE
- V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
- A. Pflichtgegenstände KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
- B. Schulautonome Pflichtgegenstände ENGLISCH
- C. Freigegenstände UNTERNEHMENSFÜHRUNG
- (Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)
- Artikel 3
- Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht