BGBl. Nr. 37/1989
Verordnung der Bundesministerin für Bildung über den Lehrplan für Bewegung und Sport an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) und Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (BGBl. Nr. 37/1989)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung über den Lehrplan für Bewegung und Sport an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) und Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (BGBl. Nr. 37/1989)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1.
- § 2.
- § 3.
- LEHRPLÄNE FÜR BEWEGUNG UND SPORT
- I. Pflichtgegenstand Bewegung und Sport
- Bewegung und Sport in dreijährigen Schulformen
- Bewegung und Sport in vierjährigen Schulformen
- Bewegung und Sport in fünfjährigen Schulformen
- II. Unverbindliche Übung