LAG
Landarbeitsgesetz 2021 – LAG
- Landarbeitsgesetz 2021 – LAG
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Ausnahmen vom Geltungsbereich
- § 3. Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- § 4. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Abschnitt 2 Arbeitsvertrag
- § 5. Abschluss des Arbeitsvertrages
- § 6. Dienstschein
- § 6a. Nichtaushändigung eines Dienstscheins
- § 7. Inhalt des Arbeitsvertrages
- § 8. Dauer des Arbeitsvertrages
- § 9. Befristete Arbeitsverhältnisse
- § 10. Probearbeitsverhältnis
- § 11. Arbeitsantritt
- § 12. Allgemeine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- § 13. Telearbeit
- Abschnitt 3 Entgelt
- § 14. Allgemeine Vorschriften
- § 15. Entgelt bei Pauschalvereinbarungen
- § 16. Ansprüche gegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich
- § 17. Barlohn
- § 18. Sonderzahlungen
- § 19. Deputate
- § 20. Wohnung
- § 21. Räumung der Wohnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 22. Landnutzung und Viehhaltung
- § 23. Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- § 24. Höhe des fortzuzahlenden Entgelts
- § 25. Mitteilungs- und Nachweispflicht
- § 26. Beendigung des Arbeitsverhältnisses während einer Arbeitsverhinderung
- § 27. Günstigere Regelungen
- § 28. Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung
- Abschnitt 4 Vertragsrechtliche Bestimmungen zur Arbeitszeit
- § 29. Lage der Normalarbeitszeit
- § 30. Teilzeitarbeit
- § 31. Abgeltung von Zeitguthaben
- § 32. Abbau von Zeitguthaben
- § 33. Unabdingbarkeit
- Abschnitt 5 Elternkarenz und Elternteilzeit
- § 34. Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes für Väter
- § 35. Anspruch auf Elternkarenz
- § 36. Teilung der Elternkarenz
- § 37. Aufgeschobene Karenz
- § 38. Karenz der Adoptiv- oder Pflegeeltern
- § 39. Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils
- § 40. Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Elternkarenz
- § 41. Recht auf Information während der Elternkarenz
- § 42. Beschäftigung während der Elternkarenz
- § 43. Sonstige gemeinsame Vorschriften zur Elternkarenz
- § 44. Anspruch auf Elternteilzeit
- § 45. Vereinbarte Elternteilzeit
- § 46. Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
- § 47. Verfahren beim Anspruch auf Elternteilzeit
- § 48. Verfahren bei der vereinbarten Elternteilzeit
- § 49. Karenz an Stelle von Elternteilzeit
- § 50. Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Elternteilzeit
- § 51. Teilzeit für Adoptiv- und Pflegeeltern
- § 52. Änderung der Lage der Arbeitszeit für Eltern
- § 53. Spätere Geltendmachung der Elternkarenz
- § 54. Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes
- § 55. Dienstwohnung
- § 56. Elternteile nach § 144 Abs. 2 und 3 ABGB
- Abschnitt 6 Karenz und Herabsetzung der Arbeitszeit in sonstigen Fällen
- § 57. Wiedereingliederungsteilzeit
- § 58. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
- § 60. Solidaritätsprämienmodell
- § 61. Herabsetzung der Normalarbeitszeit
- § 62. Pflegekarenz
- § 63. Pflegeteilzeit
- § 64. Kündigung
- § 65. Sterbebegleitung
- § 66. Begleitung von schwersterkrankten Kindern
- § 66a. Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt
- § 67. Kündigungs- und Entlassungsschutz
- § 67a. Ablaufhemmung von Verjährungs- und Verfallsfristen
- § 68. Bezug von Rehabilitationsgeld
- Abschnitt 7 Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- § 69. Definitionen zur Überlassung
- § 70. Allgemeines zur Überlassung
- § 71. Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Überlassung
- § 72. Sozialversicherung und Haftpflicht bei Überlassung
- § 73. Ansprüche der überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 74. Weitere Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung
- § 75. Informationspflicht
- § 76. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbote
- § 77. Meldepflichten
- § 78. Untersagung
- § 79. Zuständigkeit und Verfahren
- § 80. Überwachung und Auskunftspflicht
- § 81. Amtshilfe
- Abschnitt 8 Betriebsübergang
- § 82. Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf andere Inhaberinnen und Inhaber
- § 83. Betriebsübergang und Kollektivvertragsangehörigkeit
- § 84. Betriebsübergang und betriebliche Pensionszusage
- § 85. Haftung bei Betriebsübergang
- Abschnitt 9 Betriebliche Mitarbeitervorsorge
- § 86. Beginn und Höhe der Beitragszahlung
- § 87. Beitragsleistung in besonderen Fällen
- § 88. Verfügungs- und Exekutionsbeschränkungen
- § 89. Auswahl der BV-Kasse
- § 90. Beitrittsvertrag und Kontrahierungszwang
- § 91. Beendigung des Beitrittsvertrages und Wechsel der BV-Kasse
- § 92. Mitwirkungsverpflichtung
- § 93. Anspruch auf Abfertigung
- § 94. Höhe und Fälligkeit der Abfertigung
- § 95. Verfügungsmöglichkeiten der Anwartschaftsberechtigten über die Abfertigung
- § 96. Übertritt in die betriebliche Mitarbeitervorsorge
- § 97. Freie Dienstverhältnisse
- Abschnitt 10 Urlaub
- § 98. Urlaubsanspruch
- § 99. Anrechnungsbestimmungen
- § 100. Verbrauch des Urlaubes
- § 101. Erkrankung während des Urlaubes
- § 102. Urlaubsentgelt
- § 103. Ablöseverbot
- § 104. Aufzeichnungen
- § 105. Ersatzleistung
- Abschnitt 11 Beendigungsrecht
- § 106. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 107. Kündigung
- § 108. Freizeit während der Kündigungsfrist
- § 109. Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 110. Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 111. Abfertigung
- § 111a. Abfertigung bei Teilpension
- § 112. Zeugnis
- Abschnitt 12 Sonstige arbeitsvertragliche Regelungen
- § 113. Freizügigkeit und Benachteiligungsverbot
- § 114. Verhalten bei Gefahr
- § 115. Schutzmaßnahmen für Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
- § 116. Kontrollmaßnahmen
- Abschnitt 13 Kollektivvertrag
- § 117. Begriff und Inhalt von Kollektivverträgen
- § 118. Kollektivvertragsfähigkeit
- § 119. Vorrang der freiwilligen Berufsvereinigung
- § 120. Kollektivvertragsfähigkeit juristischer Personen öffentlichen Rechts
- § 121. Kollektivvertragsangehörigkeit
- § 122. Hinterlegung und Kundmachung
- § 123. Auflegen des Kollektivvertrages im Betrieb
- § 124. Rechtswirkung von Kollektivverträgen
- § 125. Verlängerung und Abänderung von Kollektivverträgen
- § 126. Geltungsdauer von Kollektivverträgen
- § 127. Satzung
- § 128. Rechtswirkung der Satzung
- Abschnitt 14 Betriebsvereinbarung
- § 129. Begriff der Betriebsvereinbarung
- § 130. Wirksamkeitsbeginn der Betriebsvereinbarung
- § 131. Rechtswirkungen von Betriebsvereinbarungen
- § 132. Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen
- Abschnitt 15 Gleichbehandlung
- § 133. Gleichstellung
- § 134. Gleichbehandlungsgebot
- § 135. Begriffsbestimmungen
- § 135a.
- § 136. Ausnahmebestimmungen
- § 137. Sexuelle Belästigung
- § 138. Belästigung
- § 139. Positive Maßnahmen
- § 140. Gebot der geschlechtsneutralen und diskriminierungsfreien Stellenausschreibung
- § 141. Entlohnungskriterien und Einkommensbericht
- § 142. Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
- § 143. Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen
- § 144. Benachteiligungsverbot
- § 145. Gleichbehandlungsstellen
- § 146. Aufgaben der Gleichbehandlungsstelle
- § 147. Anwältin bzw. Anwalt für Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsbeauftragte
- § 148. Veröffentlichung
- § 149. Auskunftspflicht
- § 150. Strafbestimmungen
- Abschnitt 16 Allgemeine Regelungen zum Arbeitnehmerschutz
- § 151. Regelung durch Betriebsvereinbarung
- § 152. Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Abschnitt 17 Arbeitszeitrecht
- § 153. Normalarbeitszeit
- § 154. Durchrechnung der Arbeitszeit
- § 155. Arbeitsspitzen
- § 156. Gleitende Arbeitszeit
- § 157. Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten
- § 158. Arbeitszeit bei Schichtarbeit
- § 159. Überstundenarbeit
- § 160. Höchstgrenzen der Arbeitszeit
- § 161. Mindestruhezeit
- § 162. Ruhepause
- § 163. Wöchentliche Ruhezeit und Feiertagsruhe
- § 164. Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
- § 165. Ausgleichsruhe
- § 166. Entlohnung der Überstunden und der Sonn- und Feiertagsarbeit
- § 167. Freizeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit eigener Wirtschaft
- § 168. Arbeitszeitaufzeichnungen
- Abschnitt 18 Mutterschutz
- § 169. Maßnahmen bei Gefährdung
- § 170. Beschäftigungsverbot vor der Geburt
- § 171. Verbotene Arbeiten
- § 172. Beschäftigungsverbot nach der Geburt
- § 173. Beschäftigungsverbote für stillende Mütter
- § 174. Sonstige Beschäftigungsverbote
- § 175. Ruhemöglichkeit
- § 176. Stillzeit
- § 177. Kündigungsschutz
- § 178. Befristete Arbeitsverhältnisse
- § 179. Entlassungsschutz
- § 180. Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
- Abschnitt 19 Schutz der Kinder und Jugendlichen
- § 181. Kinderarbeit
- § 182. Arbeitszeit der Jugendlichen
- § 183. Sicherheit und Gesundheitsschutz für Jugendliche
- § 184. Jugendlichenaufzeichnungen
- Abschnitt 20 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Unterabschnitt 20a Allgemeine Bestimmungen
- § 185. Begriffsbestimmung
- § 186. Allgemeine Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Sicherheit und Gesundheitsschutz
- § 187. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)
- § 188. Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
- § 189. Einsatz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 190. Grundsätze der Gefahrenverhütung
- § 191. Koordination
- § 192. Überlassung
- § 193. Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
- § 194. Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen
- § 195. Information
- § 196. Anhörung und Beteiligung
- § 197. Unterweisung
- § 198. Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 199. Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle
- § 200. Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- § 201. Verordnungen
- Unterabschnitt 20b Arbeitsstätten
- § 202. Allgemeine Bestimmungen
- § 203. Arbeitsstätten in Gebäuden
- § 204. Arbeitsräume
- § 205. Sonstige Betriebsräume
- § 206. Arbeitsstätten im Freien
- § 207. Fluchtwege und Notausgänge
- § 208. Verkehr in Betrieben
- § 209. Brandschutz- und Explosionsschutzmaßnahmen
- § 210. Vorsorge für Erste-Hilfe-Leistung
- § 211. Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten
- § 212. Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten
- § 213. Wohnräume und Unterkünfte
- § 214. Werk- und Dienstwohnungen
- § 215. Nichtraucherschutz
- § 216. Verordnungen über Arbeitsstätten
- Unterabschnitt 20c Arbeitsmittel
- § 217. Allgemeine Bestimmungen
- § 218. Aufstellung von Arbeitsmitteln
- § 219. Benutzung von Arbeitsmitteln
- § 220. Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 221. Wartung von Arbeitsmitteln
- § 222. Verordnungen über Arbeitsmittel
- Unterabschnitt 20d Arbeitsstoffe
- § 223. Allgemeine Bestimmungen
- § 224. Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen
- § 225. Ersatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen
- § 226. Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- § 227. Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung
- § 228. Grenzwerte
- § 229. Messungen
- § 230. Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 231. Verordnungen über Arbeitsstoffe
- Unterabschnitt 20e Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- § 232. Allgemeine Bestimmungen
- § 233. Handhabung von Lasten
- § 234. Lärm
- § 235. Sonstige Einwirkungen und Belastungen
- § 236. Bildschirmarbeitsplätze
- § 237. Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
- § 238. Fachkenntnisse
- § 239. Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Unterabschnitt 20f Gesundheitsüberwachung
- § 240. Eignungs- und Folgeuntersuchungen sowie sonstige besondere Untersuchungen
- § 241. Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung
- Unterabschnitt 20g Präventivdienste
- § 242. Bestellung von Sicherheitsfachkräften
- § 243. Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte
- § 244. Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte
- § 245. Begehung in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- § 246. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch Inanspruchnahme eines Präventionszentrums der Unfallversicherungsträger
- § 247. Bestellung von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern
- § 248. Aufgaben, Information und Beiziehung
- § 249. Tätigkeiten der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
- § 250. Sonstige Fachleute
- § 250a. Arbeitsmedizinischer Fachdienst
- § 251. Zusammenarbeit
- § 252. Meldung von Mängeln
- § 253. Abberufung
- § 254. Präventionszeit
- § 255. Aufzeichnungen und Berichte
- Abschnitt 21 Arbeitsaufsicht
- § 256. Allgemeines
- § 257. Aufgaben und Befugnisse der Land- und Forstwirtschaftsinspektion
- § 258. Auskunfts- und Einsichtsrechte
- § 259. Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- § 260. Feststellung und Anzeige von Übertretungen
- § 261. Beteiligung der Land- und Forstwirtschaftsinspektion
- § 262. Beschwerderecht
- § 263. Verschwiegenheitspflicht
- § 264. Rechtshilfe
- § 265. Zusammenarbeit mit den Trägern der Sozialversicherung
- Abschnitt 22 Lehrlingswesen
- § 266. Lehrverhältnis
- § 267. Lehrzeit
- § 268. Lehrvertrag
- § 269. Pflichten des Lehrlings
- § 270. Pflichten der Lehrberechtigten
- § 271. Beendigung des Lehrverhältnisses und Wechsel der Lehrstelle
- § 272. Auflösung des Lehrverhältnisses aus wichtigen Gründen
- § 273. Einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses
- § 274. Kündigung des Lehrverhältnisses
- § 275. Ausbildungsübertritt
- Abschnitt 23 Betriebsverfassung
- Unterabschnitt 23a Allgemeine Bestimmungen
- § 276. Betriebsbegriff
- § 277. Gleichstellung
- § 278. Arbeitnehmerbegriff
- § 279. Rechte der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 280. Aufgaben
- § 281. Grundsätze der Interessenvertretung
- Unterabschnitt 23b Organisationsrecht
- § 282. Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 283. Zusammensetzung der Betriebs-, Gruppen- und Betriebshauptversammlung
- § 284. Aufgaben der Betriebs-, Gruppen- und Betriebshauptversammlung
- § 285. Ordentliche und außerordentliche Versammlungen
- § 286. Teilversammlungen
- § 287. Einberufung
- § 288. Vorsitz
- § 289. Zeitpunkt und Ort der Versammlungen
- § 290. Teilnahme der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen Interessenvertretungen
- § 291. Stimmberechtigung und Beschlussfassung
- Unterabschnitt 23c Betriebsrat
- § 292. Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 293. Wahlgrundsätze
- § 294. Aktives Wahlrecht
- § 295. Passives Wahlrecht
- § 296. Berufung des Wahlvorstandes
- § 297. Vorbereitung der Wahl
- § 298. Durchführung der Wahl
- § 299. Mitteilung des Wahlergebnisses
- § 300. Vereinfachtes Wahlverfahren
- § 301. Anfechtung
- § 302. Nichtigkeit
- § 303. Tätigkeitsdauer des Betriebsrates
- § 304. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
- § 305. Verlängerung der Partei- und Prozessfähigkeit
- § 306. Beibehaltung des Zuständigkeitsbereiches
- § 307. Zusammenschluss von Betrieben oder Betriebsteilen
- § 308. Fortsetzung der Tätigkeitsdauer
- § 309. Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 310. Ersatzmitglieder
- § 311. Konstituierung des Betriebsrates
- § 312. Sitzungen des Betriebsrates
- § 313. Beschlussfassung
- § 314. Übertragung von Aufgaben
- § 315. Autonome Geschäftsordnung
- § 316. Vertretung nach außen
- § 317. Beistellung von Sacherfordernissen
- § 318. Betriebsratsumlage
- § 319. Betriebsratsfonds
- § 320. Rechnungsprüfung
- Unterabschnitt 23d Betriebsausschuss
- § 321. Voraussetzung und Errichtung
- § 322. Geschäftsführung
- Unterabschnitt 23e Betriebsräteversammlung
- § 323. Zusammensetzung und Geschäftsführung
- § 324. Aufgaben
- Unterabschnitt 23f Zentralbetriebsrat
- § 325. Zusammensetzung
- § 326. Berufung
- § 327. Tätigkeitsdauer
- § 328. Geschäftsführung
- § 329. Aufwand
- § 330. Zentralbetriebsratsumlage
- § 331. Zentralbetriebsratsfonds
- § 332. Verwaltung und Auflösung des Zentralbetriebsratsfonds
- § 333. Rechnungsprüfung für den Zentralbetriebsratsfonds
- Unterabschnitt 23g Allgemeine Befugnisse der Arbeitnehmerschaft
- § 334. Überwachung
- § 335. Intervention
- § 336. Allgemeine Information
- § 337. Beratung
- § 338. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- § 339. Betriebliche Frauenförderung sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf
- § 340. Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Unterabschnitt 23h Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
- § 341. Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung
- § 342. Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen
- § 343. Zustimmungspflichtige Maßnahmen
- § 344. Ersetzbare Zustimmung
- § 345. Betriebsvereinbarungen
- Unterabschnitt 23i Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
- § 346. Personelles Informationsrecht
- § 347. Mitwirkung bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- § 348. Mitwirkung bei der Festsetzung von Leistungsentgelten im Einzelfall
- § 349. Mitwirkung bei Versetzungen
- § 350. Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
- § 351. Mitwirkung bei der Vergabe von Dienst- oder Werkwohnungen
- § 352. Mitwirkung bei Beförderungen
- § 353. Mitwirkung bei einvernehmlichen Lösungen
- § 354. Anfechtung von Kündigungen
- § 355. Anfechtung von Entlassungen
- § 356. Anfechtung durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer
- Unterabschnitt 23j Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- § 357. Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
- § 358. Mitwirkung bei Betriebsänderungen
- § 359. Mitwirkung im Aufsichtsrat
- Unterabschnitt 23k Organzuständigkeit
- § 360. Kompetenzabgrenzung
- § 361. Kompetenzübertragung
- Unterabschnitt 23l Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrates
- § 362. Grundsätze der Mandatsausübung, Verschwiegenheitspflicht
- § 363. Freizeitgewährung
- § 364. Freistellung
- § 365. Bildungsfreistellung
- § 366. Erweiterte Bildungsfreistellung
- § 367. Kündigungs- und Entlassungsschutz
- § 368. Zustimmung des Gerichts
- Unterabschnitt 23m Verordnungen
- § 369.
- Abschnitt 24 Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft
- Unterabschnitt 24a Allgemeines
- § 370. Geltungsbereich
- § 371. Sitz im Ausland
- § 372. Begriffsbestimmungen
- § 373. Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 374. Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 375. Pflichten der Leitungs- und Verwaltungsorgane
- § 376. Grundsätze der Zusammenarbeit
- Unterabschnitt 24b Besonderes Verhandlungsgremium
- § 377. Aufforderung zur Errichtung
- § 378. Zusammensetzung
- § 379. Entsendung der Mitglieder
- § 380. Zuständigkeit für die Entsendung
- § 381. Konstituierung
- § 382. Sitzungen
- § 383. Beschlussfassungen
- § 384. Tätigkeitsdauer
- § 385. Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 386. Kostentragung
- § 387. Aufgaben des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 388. Dauer der Verhandlungen
- § 389. Beschluss über die Beendigung der Verhandlungen
- § 390. Strukturänderungen
- § 391. Verfahrensmissbrauch
- § 392. Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft
- § 393. Vereinbarung über ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Unterabschnitt 24c Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft kraft Gesetzes
- § 394. Errichtung des SCE-Betriebsrats
- § 395. Zusammensetzung des SCE-Betriebsrats
- § 396. Entsendung in den SCE-Betriebsrat
- § 397. Konstituierung, Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlussfassung
- § 398. Engerer Ausschuss des SCE-Betriebsrats
- § 399. Tätigkeitsdauer, Dauer der Mitgliedschaft
- § 400. Beistellung der Sacherfordernisse, Kostentragung
- § 401. Unterrichtung und Anhörung
- § 402. Beratung
- § 403. Außergewöhnliche Umstände
- § 404. Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter
- § 405. Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen
- § 406. Anwendbarkeit
- § 407. Recht auf Mitbestimmung
- § 408. Verteilung der Sitze im Aufsichts- und Verwaltungsrat
- § 409. Entsendung der Mitglieder
- § 410. Rechte der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichts- und Verwaltungsrat
- Unterabschnitt 24d Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter
- § 411. Verschwiegenheitspflicht
- § 412. Rechte der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter
- Unterabschnitt 24e Schlussbestimmungen
- § 413. Verhältnis zu anderen Bestimmungen
- § 414. Weitergeltung von Vorschriften
- Abschnitt 25 Land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeberzusammenschlüsse
- § 415. Allgemeine Regelungen
- § 416. Sonderregelungen für Klein-Arbeitgeberzusammenschlüsse
- § 417. Gemeinsame Bestimmungen
- § 418. Bürgschaft
- § 419. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbote
- § 420. Arbeitnehmerschutz bei Zuteilung
- Abschnitt 26 Behörden
- § 421. Obereinigungskommissionen
- § 422. Land- und forstwirtschaftliche Schlichtungsstellen
- Abschnitt 27 Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 423. Schutz der Koalitionsfreiheit
- § 424. Strafbestimmungen
- § 425. Vorschriften zwingenden Rechtscharakters
- § 426. Verweisungen
- § 427. Gebührenbefreiung
- § 428. Übergangsbestimmungen
- § 429. Vollziehung
- § 430. Inkrafttreten
- § 431. Ausnahmen