EU-JZG
EU-JZG
- EU-JZG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich und allgemeine Verfahrensbestimmungen
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 2a. Erklärungen und Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten
- II. Hauptstück Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
- Erster Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen
- § 3. Grundlagen
- § 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
- Zweiter Abschnitt Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- § 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger
- § 5a. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen andere Staatsangehörige
- § 6. Österreichischer Tatort
- § 7. Österreichische Gerichtsbarkeit
- § 8. Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung im Anwendungsbereich von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens
- § 8a. Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens
- § 9. Strafunmündige
- § 10. Verjährung und Amnestie
- § 10a. Verletzung von Grundrechten
- § 11. Abwesenheitsurteile
- § 12. Fiskalische strafbare Handlungen
- Dritter Abschnitt Verfahren zur Bewilligung der Übergabe
- § 13. Zuständigkeit
- § 14. Geschäftsverkehr
- § 15. Vorrang der Übergabe
- § 16. Einleitung des Übergabeverfahrens
- § 16a. Rechtsbelehrung
- § 17. Anbot der Übergabe
- § 18. Übergabehaft
- § 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls
- § 19a. Vernehmung oder bedingte Übergabe vor Entscheidung über die Übergabe
- § 20. Vereinfachte Übergabe
- § 21. Entscheidung über die Übergabe
- § 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten
- § 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen
- § 24. Durchführung der Übergabe
- § 25. Aufschub der Übergabe
- § 26. Bedingte Übergabe
- § 27a. Nachträgliches Übergabeverfahren
- § 28. Kosten
- Vierter Abschnitt Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- § 29. Fahndung
- § 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
- § 30a. Recht auf einen Verteidiger
- § 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung
- Fünfter Abschnitt Durchlieferung
- § 32. Zulässigkeit der Durchlieferung
- § 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
- § 33a. Durchlieferung von Unionsbürgern
- § 34. Durchlieferungsunterlagen
- § 35. Entscheidung über die Durchlieferung
- § 36. Erwirkung der Durchlieferung
- § 37. Kosten der Durchlieferung
- III. Hauptstück Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen
- Erster Abschnitt Vollstreckung von Freiheitsstrafen und mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen
- Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 39. Voraussetzungen
- § 40. Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 40a. Zuständigkeit
- § 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung
- § 41a. Verfahren
- § 41b. Entscheidung
- § 41c. Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung
- § 41d. Fristen für die Entscheidung
- § 41e. Spezialität
- § 41f. Einstellung der Vollstreckung
- § 41g. Verständigung des Ausstellungsstaats
- § 41h. Kosten
- § 41i. Durchbeförderung
- § 41j. Fälle des Europäischen Haftbefehls
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 42. Voraussetzungen
- § 42a. Rolle des Anstaltsleiters
- § 42b. Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 42c. Widerruf der Befassung
- § 42d. Vollstreckung im Inland
- § 42e. Durchführung der Überstellung
- § 42f. Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung oder Strafvollstreckung wegen weiterer Straftaten
- § 42g. Erwirkung der Durchbeförderung
- Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
- § 43. Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- § 44. Erwirkung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland
- § 45. Voraussetzungen
- § 46. Zuständigkeit und Verfahren
- § 47. Ablehnung der Vollstreckung
- § 48. Aufschub der Vollstreckung
- § 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung
- § 50. Verständigungspflicht
- § 51. Geschäftsweg und Übersetzung
- Dritter Abschnitt Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen
- Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1805
- § 52. Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
- Zweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen der Mitgliedstaaten Dänemark und Irland
- § 52a. Voraussetzungen
- § 52a1. Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 52b. Zuständigkeit
- § 52c. Verfahren
- § 52d. Entscheidung
- § 52e. Aufschub der Vollstreckung
- § 52f. Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten
- § 52g. Erlös aus der Vollstreckung
- § 52h. Einstellung der Vollstreckung
- § 52i. Verständigung des Entscheidungsstaates
- § 52j. Kosten
- Dritter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 52k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 52l. Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten
- § 52m. Vollstreckung im Inland
- § 52n. Verständigung des Vollstreckungsstaates
- Vierter Abschnitt Vollstreckung von Geldsanktionen
- Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 53. Voraussetzungen
- § 53a. Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 53b. Zuständigkeit
- § 53c. Verfahren
- § 53d. Entscheidung
- § 53e. Aufschub der Vollstreckung
- § 53f. Erlös aus der Vollstreckung
- § 53g. Ersatzfreiheitsstrafe
- § 53h. Einstellung der Vollstreckung
- § 53i. Verständigung des Entscheidungsstaates
- § 53j. Kosten
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 53k. Befassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 53l. Widerruf der Befassung
- § 53m. Vollstreckung im Inland
- IV. Hauptstück Europäische Ermittlungsanordnung, Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen
- Erster Abschnitt Europäische Ermittlungsanordnung
- Erster Unterabschnitt Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 55. Voraussetzungen
- § 55a. Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 55b. Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
- § 55c. Zuständigkeit
- § 55d. Verfahren
- § 55e. Entscheidung über die Vollstreckung
- § 55f. Durchführung
- § 55g. Überstellung inhaftierter Personen
- § 55h. Durchführung einer Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz
- § 55i. Durchführung einer kontrollierten Lieferung
- § 55j. Verständigungspflichten
- § 55k. Mitwirkung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter bei der Vollstreckung
- § 55l. Übermittlung der Ermittlungsergebnisse und Beweismittel
- § 55m. Kosten
- § 55n. Verständigung vor Veröffentlichung
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 56. Befassung eines anderen Mitgliedstaates
- § 56a. Verständigung
- § 56b. Nachträgliche Unzulässigkeit im Vollstreckungsstaat
- Zweiter Abschnitt Rechtshilfe und sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen
- Erster Unterabschnitt Grundsätze
- § 57. Voraussetzungen
- § 58. Ersuchen an Private
- Zweiter Unterabschnitt Vermeidung paralleler Verfahren
- § 59a. Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
- § 59b. Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates
- § 59c. Aufnahme von Konsultationen
- Dritter Unterabschnitt Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
- § 60. Allgemeine Voraussetzungen
- § 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
- § 62. Informationsaustausch
- Vierter Unterabschnitt Eurojust
- § 63. Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1727
- § 64. Nationales Mitglied
- § 65. Weiterübermittlung von personenbezogenen Daten durch Eurojust
- § 66. Ersuchen an Eurojust
- § 67. Verständigungspflichten
- § 68a. Nationales Eurojust-Koordinierungssystem
- Fünfter Unterabschnitt Europäisches Justizielles Netz
- § 69. Aufgaben und Ziele
- § 70. Einrichtung von Kontaktstellen
- Sechster Unterabschnitt Kontrollierte Lieferung
- § 71. Allgemeiner Grundsatz
- § 72. Zuständigkeit und Verfahren
- Siebenter Unterabschnitt Verdeckte Ermittlungen
- § 73. Voraussetzungen
- § 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung
- Dritter Abschnitt Besondere Formen der Zusammenarbeit
- Erster Unterabschnitt
- § 75. Zustellung von Verfahrensurkunden
- Zweiter Unterabschnitt
- § 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
- Dritter Unterabschnitt Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten
- § 77. Voraussetzungen
- § 78. Inhalt und Form des Ersuchens
- § 79. Geschäftsweg
- § 80. Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten
- V. Hauptstück Überwachung justizieller Entscheidungen
- Erster Abschnitt Überwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen
- Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 81. Voraussetzungen
- § 82. Unzulässigkeit der Überwachung
- § 83. Zuständigkeit
- § 84. Verfahren
- § 85. Entscheidung
- § 86. Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 87. Anpassung der Bewährungsmaßnahmen
- § 88. Fristen
- § 89. Aufschub der Entscheidung
- § 90. Folgeentscheidungen im Inland
- § 91. Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat
- § 92. Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen
- § 93. Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 94. Kosten
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 95. Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 96. Zurückziehung der Bescheinigung
- § 97. Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 97a. Verständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat
- § 98. Rückübertragung der Überwachung
- § 99. Verständigung des Vollstreckungsstaats nach Rückübertragung
- Zweiter Abschnitt Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel
- Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 100. Voraussetzungen
- § 101. Unzulässigkeit der Überwachung
- § 102. Zuständigkeit
- § 103. Verfahren
- § 104. Entscheidung
- § 105. Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 106. Anpassung der gelinderen Mittel
- § 107. Fristen
- § 108. Aufschub der Entscheidung
- § 109. Zuständigkeit für Folgeentscheidungen
- § 110. Auskunftsersuchen
- § 111. Verständigung des Anordnungsstaats
- § 112. Unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung
- § 113. Übergabe des Betroffenen
- § 114. Kosten
- Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 115. Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 116. Zurückziehung der Bescheinigung
- § 117. Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung
- § 118. Entscheidung über Folgemaßnahmen
- § 119. Wirkung der Übernahme der Überwachung
- § 120. Fortsetzung der Überwachung im Inland
- § 121. Verständigung des Vollstreckungsstaats
- VI. Hauptstück Anerkennung Europäischer Schutzanordnungen in Strafsachen
- Erster Abschnitt Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten
- § 122. Voraussetzungen
- § 123. Antrag der geschützten Person im Inland
- § 124. Unzulässigkeit der Anerkennung
- § 125. Zuständigkeit
- § 126. Verfahren
- § 127. Entscheidung
- § 128. Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates
- § 129. Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat
- § 130. Zuständigkeit des Anordnungsstaates
- § 131. Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung
- § 132. Aufhebung der erteilten Anordnungen
- § 133. Kosten
- Zweiter Abschnitt Erwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat
- § 134. Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
- § 135. Befassung eines anderen Mitgliedstaats
- § 136. Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung
- § 137. Beantwortung von Ersuchen
- VII. Hauptstück Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
- § 138. Verweisungen
- § 139. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung
- § 140. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen
- § 141. Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
- § 142. Vollziehung
- Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird Teil A
- Teil B
- EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL
- BESCHEINIGUNG NACH ARTIKEL 9 DES RAHMENBESCHLUSSES VOM 22. JULI 2003 ÜBER DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE SICHERSTELLUNG VON VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN ODER BEWEISMITTELN IN DER EUROPÄISCHEN UNION
- Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe samt Anlagen
- ANHANG BESCHEINIGUNG
- nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
- ANHANG BESCHEINIGUNG
- nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
- Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union
- Formblatt zur Unterrichtung der verurteilten Person
- Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten
- Artikel XXIV
- Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 112/2007 , zu den §§ 3, 4, 5, 7, 13, 16, 17, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 27, 29, 31, 43, 44, 46, 48, 50, 61, 68, 70, 71, 72, 73, 74 und 76, BGBl. I Nr. 36/2004 )