BGBl. Nr. 148/1922
Ergänzungsabkommen zu dem zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepubliken zu Kopenhagen am 5. Juli 1920 geschlossenen Abkommen über die Heimschaffung der beiderseitigen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. (BGBl. Nr. 148/1922)
- Ergänzungsabkommen zu dem zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepubliken zu Kopenhagen am 5. Juli 1920 geschlossenen Abkommen über die Heimschaffung der beiderseitigen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. (BGBl. Nr. 148/1922)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1.
- Heimbeförderung der ehemaligen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten.
- Artikel 2.
- Lebenshaltung.
- Artikel 3.
- Nachforschungen.
- Artikel 4.
- Begriff Kriegsgefangener und Zivilinternierter.
- Artikel 5.
- Eigentumsrechte der ehemaligen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten.
- Artikel 6.
- Artikel 7.
- Artikel 8.
- Artikel 9.
- Registrierung.
- Artikel 10.
- Mitnahme von Familienmitgliedern.
- Artikel 11.
- Entsendung von Organen zur Nachforschung.
- Artikel 12.
- Rückschaffung der Kriegsgefangenen.
- Artikel 13.