Kundmachung des Bundeskanzlers vom 24. Oktober 1969 betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht auf das gesamte Hoheitsgebiet der Portugiesischen Republik (BGBl. Nr. 369/1969)