BGBl. II Nr. 187/2009
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 im Planstellenbereich Justizanstalten (BGBl. II Nr. 187/2009)
- Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 im Planstellenbereich Justizanstalten (BGBl. II Nr. 187/2009)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Ziele und Grundsätze der Grundausbildung
- § 3. Organisation und Leitung der Grundausbildung
- § 4. Zulassung zur Grundausbildung
- § 5. Verfahren bei Bediensteten, denen kein Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v3 zugewiesen ist
- 2. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen zu den Lehrgängen
- § 6. Allgemeine Gliederung und Gestaltung der Grundausbildung
- § 7. Ausbildungsplan und praktische Ausbildung
- § 8. Beurteilung des Ausbildungserfolgs im Rahmen der Ausbildungslehrgänge
- § 9. Ausschließung von der Grundausbildung
- 3. Abschnitt Nähere Bestimmungen zu den Lehrgängen
- § 10. Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4
- § 11. Aufbau und Gestaltung der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v3
- 4. Abschnitt Prüfungsbestimmungen
- § 12. Dienstprüfungen
- § 13. Prüfungskommission und Prüfungssenate
- § 14. Zeugnis
- 5. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
- § 15. Ausbildungscontrolling und Qualitätssicherung
- § 16. Anrechnungen
- § 17. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 18. Verweisungen
- § 19. Schluss- und Übergangsbestimmungen