BGBl. II Nr. 393/2022
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der eine Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021 erlassen wird (BGBl. II Nr. 393/2022)
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der eine Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen gemäß § 45 Abs. 12 TKG 2021 erlassen wird (BGBl. II Nr. 393/2022)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1. Mitglieder
- § 2. Amtsperiode
- § 3. Unabhängigkeit
- § 4. Amtsverschwiegenheit und Transparenz
- § 5. Befangenheit
- 2. Abschnitt Organisation des Fachbeirats
- § 6. Sitz
- § 7. Aufgaben
- § 8. Vorsitz
- § 9. Geschäftsführung
- 3. Abschnitt Allgemeiner Geschäftsgang
- § 10. Sitzungen des Fachbeirats Netzsicherheit
- § 11. Teilnahme an den Sitzungen
- § 12. Sitzungsführung; Beschlüsse
- § 13. Protokolle
- § 14. Aufgaben des Vorsitzenden
- 4. Abschnitt Kostentragung und Sitzungsgelder
- § 15.
- § 16.
- § 17. Schlussbestimmungen
- § 18. Inkrafttreten