GO-BR
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. Juli 1988 betreffend die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO-BR)
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. Juli 1988 betreffend die Geschäftsordnung des Bundesrates (GO-BR)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- GESCHÄFTSORDNUNG DES BUNDESRATES (GO - BR)
- I. Allgemeine Bestimmungen über die Mitglieder des Bundesrates
- § 1. Sitz und Stimme im Bundesrat
- § 2. Angelobung der Bundesräte
- § 3. Erlöschen des Mandates der Bundesräte
- § 4. Anwesenheitspflicht der Bundesräte
- § 5. Immunität der Bundesräte
- II. Allgemeine Bestimmungen über Organe, die Fraktionen und die Administration des Bundesrates
- § 6. Präsidium
- § 7. Präsident
- § 8. Vizepräsidenten
- § 9. Interimistische Vorsitzende
- § 10. Präsidialkonferenz
- § 11. Schriftführer
- § 12. Ordner
- § 13. Ausschüsse
- § 13a.
- § 13b.
- § 14. Fraktionen
- § 14a. Datenschutzbeauftragte
- § 15. Administration
- III. Allgemeine Bestimmungen über den Bundesrat
- § 16. Gegenstände der Verhandlungen
- § 17. Sachliche Immunität
- § 18. Vervielfältigung und Verteilung von Geschäftsstücken
- § 19. Zuweisung von Verhandlungsgegenständen an Ausschüsse
- § 20. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
- § 21. Selbständige Anträge von Bundesräten
- § 21a. Selbständige Anträge von Bundesräten auf Erhebung einer Klage wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip
- § 22. Änderung oder Zurückziehung von Vorlagen der Bundesregierung und ihrer Mitglieder
- § 23. Selbständige Anträge von Ausschüssen
- § 24. Interpellations- und Resolutionsrecht des Bundesrates
- § 25. Eingaben an den Bundesrat
- § 26. Volksabstimmung, Anfechtung eines Bundesgesetzes
- § 27. Verhandlungssprache
- IV. Sitzungen der Ausschüsse
- § 28. Konstituierung (Organe) der Ausschüsse
- § 29. Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Ausschußverhandlungen
- § 29a. Teilnahme der Mitglieder der Volksanwaltschaft an den Verhandlungen ihres Tätigkeitsberichtes im Ausschuß
- § 30. Teilnahme von Nichtmitgliedern an Ausschußverhandlungen
- § 31. Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Ausschussverhandlungen
- § 32. Geschäftsbehandlung in den Ausschüssen
- § 33. Erhebungen und Beiziehung von Sachverständigen oder anderen Auskunftspersonen
- § 34. Amtliche Protokolle, Verhandlungsschriften der Ausschüsse
- V. Sitzungen des Bundesrates
- § 35. Tagungsort
- § 36. Öffentliche und nicht öffentliche Verhandlungen
- § 37. Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Verhandlungen im Bundesrat
- § 37a. Teilnahme der Mitglieder der Volksanwaltschaft an den Verhandlungen ihres Tätigkeitsberichtes im Bundesrat
- § 38. Teilnahme von Landeshauptmännern an den Verhandlungen im Bundesrat
- § 38a. Teilnahme von Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik an den Verhandlungen im Bundesrat
- § 38b. Teilnahme von in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse
- § 39. Einberufung des Bundesrates, Erstellung der Tagesordnung
- § 40. Sofortige Einberufung des Bundesrates
- § 41. Eröffnung der Sitzung, Änderung der Tagesordnung
- § 42. Fragestunde und Aktuelle Stunde
- § 43. Anträge zum Verhandlungsgegenstand
- § 43a.
- § 44. Verhandlung der Gegenstände
- § 45. Berichterstattung
- § 46. Gliederung der Debatte
- § 47. Debatte, Redeordnung
- § 48. Tatsächliche Berichtigung
- § 49. Anträge und Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung
- § 50. Antrag auf Schluß der Debatte
- § 51. Anträge auf Aufschub der Entscheidung über den Verhandlungsgegenstand
- § 52. Rednerplätze
- § 53. Ausübung des Stimmrechtes
- § 54. Abstimmungen
- § 55. Abstimmungsverfahren
- § 56. Wahlen
- § 57. Wahlverfahren
- § 58. Beschlusserfordernisse
- § 59. Schriftliche Anfragen
- § 59a.
- § 60. Besprechung einer schriftlichen Anfragebeantwortung
- § 61. Dringliche Anfragen
- § 62. Mündliche Anfragen
- § 63. Beantwortung von Anfragen in der Fragestunde
- § 64. Amtliches Protokoll
- § 65. Stenographisches Protokoll und Veröffentlichungen
- VI. Enqueten
- § 66. Beschluß auf Abhaltung einer Enquete
- § 67. Durchführung der Enquete
- VII. Ordnungsbestimmungen
- § 68. Unterbrechung von Ausführungen durch den Präsidenten
- § 69. Ruf „zur Sache“
- § 70. Ruf „zur Ordnung“
- § 71. Ersuchen nach dem Ruf „zur Sache“ oder „zur Ordnung“
- VIII. Schlußbestimmungen
- § 72. Inkrafttreten und Aufhebung bisheriger Vorschriften