BGBl. II Nr. 309/2007
Geflügelpest-Verordnung 2007 (BGBl. II Nr. 309/2007)
- Geflügelpest-Verordnung 2007 (BGBl. II Nr. 309/2007)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Allgemeines, Überwachung und Biosicherheitsmaßnahmen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 4. Teil Maßnahmen bei Ausbruch von NPAI
- 1. Abschnitt Maßnahmen in Betrieben bei NPAI-Ausbruch
- § 42. Maßnahmen in Betrieben bei NPAI-Ausbruch
- § 43. Ausnahmen für bestimmte Betriebe bei NPAI-Ausbruch
- § 44. Maßnahmen in Kontaktbetrieben bei NPAI-Ausbruch
- 2. Abschnitt NPAI-Restriktionsgebiete
- § 45. Einrichtung von NPAI-Restriktionsgebieten
- § 46. Verbringungsbeschränkungen für Geflügel und Eier innerhalb von NPAI-Restriktionsgebieten
- § 47. Verbringungsbeschränkungen für Geflügel und Eier in Betriebe außerhalb von NPAI-Restriktionsgebieten
- § 48. Verbringungsbeschränkungen für Geflügel, andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel und Haussäugetiere in NPAI-Restriktionsgebieten
- § 49. Verbringungsbeschränkungen für benutzte Einstreu, Kot oder Gülle in NPAI-Restriktionsgebieten
- § 50. Veranstaltungs- und Freisetzungsverbot in NPAI-Restriktionsgebieten; weitere Maßnahmen
- § 51. Ausnahmen für bestimmte Betriebe in NPAI-Restriktionsgebieten
- § 52. Aufhebung der Maßnahmen in NPAI-Restriktionsgebieten
- § 62. In-Kraft-Treten
- Grundsätze und Verfahrensvorschriften für die Reinigung, Desinfektion und Behandlung von Betrieben
- Kriterien für die Entscheidung über die Anwendung von Maßnahmen bei NPAI in Betrieben
- Hauptkriterien für eine Bestandsräumung in Kontaktbetrieben oder in Betrieben in gefährdeten Gebieten innerhalb der Pufferzone