BGBl. II Nr. 212/2026
Verordnung des Präsidenten des Nationalrates betreffend den Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031 (BGBl. II Nr. 212/2026)
- Verordnung des Präsidenten des Nationalrates betreffend den Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031 (BGBl. II Nr. 212/2026)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
- § 1. Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- § 2. Frauenförderung
- § 3. Beseitigung von Unterschieden
- § 4. Schutz der Würde am Arbeitsplatz
- § 5. Sprachliche Gleichstellung
- § 6. Ausschreibungen
- § 7. Auswahlkriterien
- § 8. Unterstützung der bzw. des Gleichbehandlungsbeauftragten
- 2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen
- § 9. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
- § 10. Laufbahn- und Karriereplanung
- Förderung des Wiedereinstiegs
- § 11. Information
- § 12. Gleitender Wiedereinstieg
- Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 13. Kinderbetreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung
- § 14. Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
- § 15. Zusammensetzung von Kommissionen, Beiräten, Arbeitsgruppen und Gremien
- § 16. Organisatorische Maßnahmen
- 3. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 17. Verweisung auf Bundesgesetze
- § 18. Inkrafttreten
- Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen *) Stichtag: 30.06.2026