BGBl. II Nr. 54/2026
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030 (BGBl. II Nr. 54/2026)
- Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030 (BGBl. II Nr. 54/2026)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
- § 1. Ziele
- Maßnahmen
- § 2. Schutz der Menschenwürde, Mobbingverbot, Gebot zur respektvollen Begegnung
- § 2a. Abhilfe und Informationspflichten bei (sexueller) Belästigung
- § 3. Erhöhung des Frauenanteils
- § 4. Frauenförderungsgebot
- § 5. Vorrangige Aufnahme
- § 6. Vorrang beim beruflichen Aufstieg
- § 7. Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung
- § 7a. Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Teilauslastung oder Teilbeschäftigung
- § 8. Ausschreibung
- § 9. Vertretung in Kommissionen
- § 10. Weitere Maßnahmen
- § 11. Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 12. Berichte und Verständigungen
- Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Strafvollzug
- § 13. Aufnahmeverfahren
- § 14. Aus- und Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, Wiederholung der Ausschreibung
- § 15. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 16. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen
- § 17. Weitere Maßnahmen
- Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Bereich der Gerichtsvollzieher/innen
- § 18. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 19.
- Feststellung des Vorliegens einer Unterrepräsentation sowie verbindliche Vorgaben gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG