BGBl. II Nr. 275/2025
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BGBl. II Nr. 275/2025)
- Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BGBl. II Nr. 275/2025)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
- 1. Ziele
- § 1.
- 2. Maßnahmen zur Zielerreichung
- § 2. Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisationsentwicklung
- § 3. Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz
- § 4. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 5. Informationsarbeit
- § 6. Ressourcen
- § 7. Informationsrechte
- 2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
- 1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 8. Betreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung
- § 8a. Förderung des Frühkarenzurlaubs und der Väterkarenz
- § 9. Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
- § 10. Kinderbetreuungseinrichtungen
- 2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
- § 11. Erhöhung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Fortbildung
- § 12. Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4
- § 13. Basisausbildung
- § 14. Schulung von Führungskräften
- § 15. Vortragende und Unterrichtsmaterialien
- 3. Förderung des beruflichen Aufstiegs
- § 16. Laufbahn- und Karriereplanung
- § 17. Besetzung von Führungspositionen
- § 18. Verbesserung der internen Information
- 4. Förderung des Wiedereinstiegs
- § 19. Information
- § 20. Gleitender Wiedereinstieg
- § 21. Spezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen
- 5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
- § 22. Förderung der Mitarbeit von Frauen
- 3. Hauptstück Schlussbestimmung
- § 23. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Dezember 2027 (gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG)
- Zentralstelle:
- Leitungsfunktionen
- Stellvertretungen der Leitungsfunktionen
- Sozialministeriumservice:
- Leitungsfunktionen
- Stellvertretungen der Leitungsfunktionen
- Arbeitsinspektion:
- Leitungsfunktionen
- Stellvertretungen der Leitungsfunktionen