BGBl. II Nr. 247/2026
Frauenförderungsplan BMWKMS (BGBl. II Nr. 247/2026)
- Frauenförderungsplan BMWKMS (BGBl. II Nr. 247/2026)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Geltungsbereich
- 1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
- 1. Ziele
- § 2.
- 2. Maßnahmen zur Zielerreichung
- § 3. Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisationsentwicklung
- § 4. Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz
- § 5. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 6. Informationsarbeit
- § 7. Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 8. Informationsrechte
- 2. Hauptstück Besondere Fördermaßnahmen
- 1. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 9. Betreuungspflichten und/oder Teilzeitbeschäftigung
- § 10. Förderung der Väterkarenz
- § 11. Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
- § 12. Telearbeit
- § 13. Kinderbetreuungseinrichtungen
- 2. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
- Erhöhung bzw. Beibehaltung des Frauenanteiles an den Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
- § 14. (Betrachtung in Korrelation mit dem Frauenanteil im Ressort)
- § 15. Spezielle Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A 3/v3 und A 4/v4
- § 16. Grundausbildung
- § 17. Schulung von Führungskräften
- § 18. Vortragende und Unterrichtsmaterialien
- 3. Förderung des beruflichen Aufstiegs
- § 19. Laufbahn- und Karriereplanung
- § 20. Besetzung von Führungspositionen
- § 21. Verbesserung der internen Informationen
- 4. Förderung des Wiedereinstiegs
- § 22. Information
- § 23. Gleitender Wiedereinstieg und Fortbildung
- 5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
- § 24. Förderung der Mitarbeit von Frauen
- 3. Hauptstück Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- § 25.
- Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2027
- Personalstand: 31. Dezember 2025