FGTV 2010
Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 – FGTV 2010
- Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010 – FGTV 2010
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Explosionsgefährdeter Bereich und Brandschutzzone
- § 3. Explosionsgefährdeter Bereich
- § 4. Ausmaße der explosionsgefährdeten Bereiche
- § 5. Ersatz oder Verringerung des explosionsgefährdeten Bereichs
- § 6. Schutzabstand zu Brandlasten (Brandschutzzone)
- 3. Abschnitt Standortanforderungen
- § 7. Flüssiggas-Tankstellen
- § 8. Flüssiggas-Zapfsäulen und Flüssiggas-Zapfgeräte
- § 9. Schutz explosionsgefährdeter Bereiche
- § 10. Fluchtweg
- 4. Abschnitt Technische Ausrüstung von Flüssiggas-Tankstellen
- § 11. Rohrleitungen
- § 12. Flüssiggas-Zapfschläuche
- § 13. Zapfventil und Übergangsstück
- § 14. Sicherheitseinrichtungen
- 5. Abschnitt Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 15. Anfahrschutz
- § 16. Materialanforderungen
- § 17. Verbot des Überfahrens und Überbauens
- § 18. Not- und Warneinrichtungen
- § 19. Zutritt- und Zugriffsicherung
- § 20. Elektrotechnische Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche
- § 21. Ableitung elektrischer Ströme, Erdungsanlagen
- § 22. Befüllung von Flüssiggasbehältern
- § 23. Blitzschutz und Brandbekämpfung
- § 24. Verbote und deren Kennzeichnung
- § 25. Hinweise für Tankvorgänge; Kennzeichnung und Füllanweisung
- § 26. Betriebsunterlagen und Unterweisung
- 6. Abschnitt Betankung
- § 27. Betanken von Kraftfahrzeugen und Anhängern
- § 28. Zulässigkeit des Betankens
- § 29. Verhalten beim Betanken
- § 30. Automatische Überfüllsicherung
- § 31. Voraussetzungen für Selbstbedienung an öffentlichen Anlagen gemäß § 1
- 7. Abschnitt Prüfung von Flüssiggas-Tankstellen
- § 32. Prüf- und Kontrollpflichten
- § 33. Prüfungen
- § 34. Erstmalige Prüfung
- § 35. Wiederkehrende Prüfungen
- § 36. Außerordentliche Prüfungen
- § 37. Prüfer
- § 38. Dokumentation
- § 39. Behebung von Mängeln
- 8. Abschnitt
- Schlussbestimmungen
- § 40. Inkrafttreten
- § 41. Übergangsbestimmungen
- § 42. Außerkrafttreten
- § 43. Geschlechtsneutrale Bezeichnung
- Wirkbereich x
- Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggas-Zapfsäulen (Beispiele)
- Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggaspumpen im Freien mit geringer Förderleistung (bis 60 l/min) bei nicht dauerhaft technisch dichten Verbindungen
- Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggaspumpen im Freien mit geringer Förderleistung (bis 60 l/min), mit Schutzgehäuse und ohne Flüssiggaswarneinrichtung
- Explosionsgefährdeter Bereich für Flüssiggaspumpen im Freien mit Schutzgehäuse und mit Flüssiggaswarneinrichtung in Verbindung mit einem Not-Aus-System
- Betriebsanweisung für außergewöhnliche Vorkommnisse oder im Gefahrenfall