BGBl. III Nr. 39/2023
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein betreffend die flugpolizeiliche Zusammenarbeit zur Durchführung des „Vertrages zwischen der Republik Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit“ (BGBl. III Nr. 39/2023)
- Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein betreffend die flugpolizeiliche Zusammenarbeit zur Durchführung des „Vertrages zwischen der Republik Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit“ (BGBl. III Nr. 39/2023)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Gegenstand und Zweck der Vereinbarung
- Artikel 2
- Begriffsbestimmung
- Artikel 3
- Umfang der Unterstützungsleistungen im Einsatzfall
- Artikel 4
- Zusammenarbeit bei der Ausbildung
- Artikel 5
- Dienststellen und Aufgebot
- Artikel 6
- Kosten
- Artikel 7
- Haftung
- Artikel 8
- Streitbeilegung
- Artikel 9
- Schlussbestimmung