FlUVO
Fleischuntersuchungsverordnung 2006 – FlUVO
- Fleischuntersuchungsverordnung 2006 – FlUVO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- 2. Abschnitt Untersuchung vor der Schlachtung (Schlachttieruntersuchung)
- § 2. Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung derSchlachttieruntersuchung
- § 3. Verbot der Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung
- § 4. Verfahren bei Verdacht auf Rückstände
- § 5. Verfahren bei erhitzten, ermüdeten oder aufgeregten Tieren
- 3. Abschnitt Untersuchung nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung)
- § 6. Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung der Fleischuntersuchung
- § 7. Zeitaufwand zur Fleischuntersuchung
- § 8. Aufzeichnungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- § 9. Zusätzliche Untersuchungen
- § 10. Veranlassung und Vorgehen bei einer mikrobiologischen Fleischuntersuchung
- § 11. Beurteilung des Fleisches
- § 12. Beurteilung nach Brauchbarmachung
- § 13. Beurteilung nach mikrobiologischen Kriterien
- § 14. Kennzeichnung
- § 15. Farben zur Kennzeichnung
- § 16. Brauchbarmachung des Fleisches
- § 17. Verwertung von genussuntauglichem Fleisch und Schlachtabfällen
- 4. Abschnitt
- § 18. Amtliche Überwachung
- 5. Abschnitt
- § 19. Anwesenheit des amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fachassistenten in Kleinbetrieben
- § 20. Schlachttieruntersuchung bei Farmwild
- 6. Abschnitt Fischuntersuchung
- § 21. Generelle Bestimmungen
- § 22. Untersuchung von Fischereierzeugnissen
- § 23. Beurteilung
- § 24. Kennzeichnung
- § 25. Untersuchung von Fischereierzeugnissen zur Direktvermarktung
- 7. Abschnitt Allgemeine Hinweise und Schlussbestimmungen
- § 26. Verweisungen und personenbezogene Bezeichnungen
- § 28. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- § 29.
- § 30. Übergangsbestimmung
- Zeitaufwand bei der Fleischuntersuchung
- Berechnung der Großvieheinheiten gemäß § 7 Abs. 5
- Genussuntauglichkeitskriterien für Fischereierzeugnisse I. Aussehen