FSG-PV
Fahrprüfungsverordnung – FSG-PV
- Fahrprüfungsverordnung – FSG-PV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Fahrprüfung
- § 1. Allgemeine Bestimmungen über die theoretische Fahrpüfung (Anm.: richtig: Fahrprüfung)
- § 2. Beurteilung der theoretischen Fahrprüfung
- § 3. Abhaltung der theoretischen Fahrprüfung
- § 4. Inhalte des Moduls GW
- § 5. Inhalte der klassenspezifischen Fragen
- § 6. Praktische Fahrprüfung
- § 7. Prüfungsfahrzeuge
- 2. Abschnitt Fahrprüfer
- § 8. Ausbildung und Befähigungsprüfung zum Fahrprüfer
- § 9. Fahrprüferkommission
- § 10. Weiterbildung der Fahrprüfer
- § 11. Pflichten der Fahrprüfer
- § 12. Qualitätssicherung
- § 13. Widerruf der Bestellung
- 3. Abschnitt Zulassung zur Fahrprüfung und Gebühren
- § 14. Zulassung zur praktischen Fahrprüfung
- § 15. Prüfungsgebühr
- § 17. Prüfungsfahrzeuge – Übergangsbestimmungen
- § 18. Inkraft- und Außerkrafttreten
- Kostenblatt
- gem. § 11 Abs. 6b Führerscheingesetz
- Lehrplan für die Ausbildung zum Fahrprüfer I. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse B
- II. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse A
- III. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse BE
- IV. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen C und CE
- V. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen D und DE
- VI. Theoretische Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse F (2 UE)
- Lehrplan für die Weiterbildung der Fahrprüfer I. Theoretische Weiterbildung
- II. Praktische Weiterbildung