ExSV 2015
Explosionsschutzverordnung 2015 – ExSV 2015
- Explosionsschutzverordnung 2015 – ExSV 2015
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Umsetzung
- § 3. Begriffsbestimmungen
- § 4. Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- § 5. Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
- § 6. Freier Warenverkehr
- 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 7. Pflichten der Hersteller
- § 8. Bevollmächtigte
- § 9. Pflichten der Einführer
- § 10. Pflichten der Händler
- § 11. Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- § 12. Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- 3. Abschnitt Konformität des Produkts
- § 13. Vermutung der Konformität von Produkten
- § 14. Konformitätsbewertungsverfahren
- § 15. EU-Konformitätserklärung
- § 16. Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 17. Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
- 4. Abschnitt Konformitätsbewertung
- § 18. Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Informationspflichten der notifizierenden Behörde
- § 19. Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 20. Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 21. Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 22. Notifizierungsverfahren
- § 23. Änderung der Notifizierung
- § 24. Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- § 25. Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- § 26. Meldepflichten der notifizierten Stellen
- § 27. Koordinierung der notifizierten Stellen
- 5. Abschnitt Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren
- § 28. Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Produkte
- § 29. Verfahren zur Behandlung von Produkten mit denen ein Risiko verbunden ist
- § 30. Konforme Produkte, die ein Risiko darstellen
- § 31. Formale Nichtkonformität
- 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 32. Übergangsbestimmungen
- § 33. Inkrafttreten
- § 34. Sprachliche Gleichbehandlung
- Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien Wesentliche Anforderungen
- 1. Allgemeine Anforderungen
- Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Vorbemerkungen
- Modul B: EU-Baumusterprüfung
- Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
- Modul F: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Produktprüfung
- Modul C1: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
- Modul E: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt
- Modul A: Interne Fertigungskontrolle
- Modul G: Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
- EU-Konformitätserklärung (NR. xxxx)