RGBl. Nr. 150/1869
Gesetz vom 21. September 1869, über die Erfordernisse der Executionsfähigkeit der vor Vertrauensmännern aus der Gemeinde abgeschlossenen Vergleiche und über die von denselben zu entrichtenden Gebühren. (RGBl. Nr. 150/1869)
- Gesetz vom 21. September 1869, über die Erfordernisse der Executionsfähigkeit der vor Vertrauensmännern aus der Gemeinde abgeschlossenen Vergleiche und über die von denselben zu entrichtenden Gebühren. (RGBl. Nr. 150/1869)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1.
- § 3. § 2.
- § 4.
- § 5.
- § 6.
- § 7.
- § 8.
- § 11. § 9.