EU-BStbG
EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz – EU-BStbG
- EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz – EU-BStbG
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Umsetzung von Unionsrecht
- § 2. Anwendungsbereich
- § 3. Begriffsbestimmungen
- § 4. Sprachenregelung
- 2. Abschnitt Ernennung der unabhängigen Personen für die Liste der Europäischen Union
- § 5. Liste der unabhängigen Personen
- § 6. Änderungen der Liste
- § 7. Pflichten der unabhängigen Person
- 2. Teil Streitbeilegungsbeschwerde
- 1. Abschnitt Einbringung der Streitbeilegungsbeschwerde
- § 8. Einbringung
- § 9. Inhalt
- § 10. Frist für die Einbringung
- § 11. Bestätigung des Eingangs
- § 12. Kommunikation mit den anderen betroffenen Mitgliedstaaten
- § 13. Wirkung der Streitbeilegungsbeschwerde
- 2. Abschnitt Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde
- § 14. Ersuchen um zusätzliche Informationen
- § 15. Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde
- § 16. Frist für die Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde
- 3. Abschnitt Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss
- § 17. Antrag auf Zulassung
- § 18. Prüfung des Antrags
- § 19. Einsetzung
- § 20. Vereinfachte Geschäftsordnung
- § 21. Prüfung der Zulassung durch den Beratenden Ausschuss
- 3. Teil Verständigungsverfahren
- 1. Hauptstück Gang des Verständigungsverfahrens
- § 22. Einleitung bei Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch alle zuständigen Behörden
- § 23. Einleitung bei Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss
- § 24. Frist für die Einigung
- § 25. Ersuchen um zusätzliche Informationen
- 2. Hauptstück Beendigung des Verständigungsverfahrens
- 1. Abschnitt Entscheidung
- § 26. Einigung im Verständigungsverfahren
- § 27. Mitwirkung der betroffenen Person
- § 28. Entscheidung im Verständigungsverfahren
- 2. Abschnitt Sonstige Beendigung
- § 29. Beendigung durch Zeitablauf
- § 30. Beendigung durch Abbruch
- § 31. Beendigung durch Wegfall der Streitfrage
- 4. Teil Schiedsgerichtliches Verfahren
- 1. Hauptstück Antragstellung und Prüfung des Antrags
- § 32. Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichtes
- § 33. Prüfung des Antrags
- § 34. Wegfall der Streitfrage
- § 35. Strafe oder Verbandsgeldbuße wegen eines Finanzvergehens
- § 36. Fehlende Doppelbesteuerung
- § 37. Kein Zugang zum schiedsgerichtlichen Verfahren
- 2. Hauptstück Verfahren vor dem Beratenden Ausschuss
- 1. Abschnitt Einsetzung des Beratenden Ausschusses
- § 38. Auswahl des Schiedsgerichtes
- § 39. Frist für die Einsetzung
- § 40. Einsetzung
- § 41. Auswahl der unabhängigen Person durch Los
- § 42. Benennung der unabhängigen Person durch Gericht
- 2. Abschnitt Geschäftsordnung
- § 43. Geschäftsordnung
- § 44. Inhalt
- § 45. Unvollständige oder nicht übermittelte Geschäftsordnung
- 3. Abschnitt Stellungnahme des Beratenden Ausschusses
- § 46. Unabhängige Stellungnahme
- § 47. Frist für die Stellungnahme
- § 48. Beschlussfassung
- 3. Hauptstück Verfahren vor dem Ausschuss für Alternative Streitbeilegung
- 1. Abschnitt Einsetzung und Geschäftsordnung
- § 49. Einsetzung
- § 50. Frist für die Einsetzung
- § 51. Geschäftsordnung
- 2. Abschnitt Stellungnahme
- § 52. Stellungnahme
- 4. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für das schiedsgerichtliche Verfahren
- 1. Abschnitt Verfahrensgrundsätze
- § 53. Pflichten der betroffenen Person
- § 54. Geheimhaltungspflicht der betroffenen Person
- § 55. Rechte der betroffenen Person
- § 56. Pflicht der österreichischen zuständigen Behörde
- § 57. Geheimhaltungspflichten der Schiedsrichterinnen bzw. Schiedsrichter
- § 57a. Gerichtlich strafbare Verletzung der Geheimhaltungspflichten
- 2. Abschnitt Abschließende Entscheidung
- § 58. Einigung im schiedsgerichtlichen Verfahren
- § 59. Rechte und Pflichten der betroffenen Person
- § 60. Abschließende Entscheidung
- § 61. Keine Umsetzung der abschließenden Entscheidung
- 3. Abschnitt Sonstige Beendigung
- § 62. Beendigung durch Wegfall der Streitfrage
- 4. Abschnitt Veröffentlichung der abschließenden Entscheidung
- § 63. Inhalt der Veröffentlichung
- § 64. Zusammenfassung der abschließenden Entscheidung
- § 65. Veröffentlichung durch die Europäische Kommission
- 5. Teil Gemeinsame Bestimmungen für alle Verfahren
- § 66. Verbindung von Verfahren
- § 67. Gegenstandslosigkeit
- § 68. Zurücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde
- § 69. Unterbrechung
- § 70. Parteistellung
- § 71. Amtswegige Gerichts-, Verwaltungs- oder Strafverfahren
- 6. Teil Arten des Schiedsgerichtes
- 1. Abschnitt Beratender Ausschuss
- § 72. Zusammensetzung
- § 73. Aufgaben
- 2. Abschnitt Ausschuss für Alternative Streitbeilegung
- § 74. Form
- § 75. Zusammensetzung
- § 76. Aufgaben
- 7. Teil Schlussbestimmungen
- § 77. Kosten
- § 78. Gebührenbefreiungen
- § 79. Verweisungen
- § 80. Datenschutz
- § 81. Vollziehung
- § 82. Inkrafttreten