EUB-SVG
EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz – EUB-SVG
- EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz – EUB-SVG
- Langtitel
- Änderung
- Abschnitt 1
- § 1. Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 2. Übertragung der Pensionsansprüche durch einen besonderen Erstattungsbetrag
- § 3. Sonderregelung für den Übertritt aus einem österreichischen pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 4. Sonderregelung für den Übertritt aus einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt, in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 5. Ergänzende Bestimmungen für die Leistung des besonderen Überweisungsbetrages nach § 3 oder § 4
- § 6. Berücksichtigung einer laufenden Pension oder eines laufenden Ruhe(Versorgungs)genusses im besonderen Erstattungsbetrag
- § 7. Zuständigkeit für den besonderen Erstattungsbetrag
- § 8. Fälligkeit des besonderen Erstattungsbetrages
- § 9. Im besonderen Erstattungsbetrag nicht berücksichtigte Beiträge
- § 10. Wirkung der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages
- § 11. Bestätigungen
- Abschnitt 3 Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
- § 12. Übertragung des versicherungsmathematischen Gegenwertes
- § 13. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt
- § 14. Bestätigungen
- § 15. Fälligkeit des Betrages
- Abschnitt 4 Verschiedene Bestimmungen
- § 16. Durchführungsregelungen
- § 17. Übergangsbestimmungen
- § 18. Bedienstete anderer Einrichtungen der Europäischen Union
- § 19. Inkrafttreten
- § 19a.
- § 20. Vollziehung