EU-AHG
EU-Amtshilfegesetz – EU-AHG
- EU-Amtshilfegesetz – EU-AHG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Zuständigkeit
- 2. Abschnitt Informationsaustausch auf Ersuchen
- § 4. Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten
- § 4a. Voraussichtliche Erheblichkeit
- § 5. Fristen
- § 6. Ersuchen an andere Mitgliedstaaten
- 3. Abschnitt Weiterer Informationsaustausch
- § 7. Automatischer Informationsaustausch
- § 7a. Umfang und Voraussetzungen des automatischen Informationsaustauschs über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
- § 8. Spontaninformationen an andere Mitgliedstaaten
- § 9. Spontaninformationen von anderen Mitgliedstaaten
- 4. Abschnitt Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
- § 10. Teilnahme von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten an Amtshandlungen im Inland
- § 11. Teilnahme von inländischen Bediensteten an Amtshandlungen in anderen Mitgliedstaaten
- (4) Befugte Bedienstete der zuständigen Abgabenbehörde gelten für Zwecke ihrer Teilnahme an Amtshandlungen im ersuchten Mitgliedstaat als zuständige Bedienstete im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 5.
- § 12. Gleichzeitige Prüfungen
- § 12a. Gemeinsame Prüfungen im Inland
- § 12b. Gemeinsame Prüfungen in anderen Mitgliedstaaten
- § 13. Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten
- § 14. Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten
- 5. Abschnitt Allgemeine Durchführungsvorschriften
- § 15. Verwendung und Weitergabe von Informationen und Schriftstücken
- § 16. Rückmeldungen
- § 17. Standardformblätter und Kommunikationsmittel
- § 18. Informationsaustausch mit Drittländern
- § 19. Datenschutz
- § 19a. Datenschutzverletzung
- § 20. Sprachen
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 21. Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten
- § 22. Inkrafttreten
- § 23. Vollziehung