BGBl. II Nr. 434/2011
Eröffnungsbilanzverordnung (BGBl. II Nr. 434/2011)
- Eröffnungsbilanzverordnung (BGBl. II Nr. 434/2011)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Gegenstand und Geltungsbereich
- § 2. Anwendung der Rechnungslegungsverordnung 2013, Verweisungen und Ermächtigung
- 2. Abschnitt Bewertung von Sachanlagen, immateriellen Anlagenwerten, Kulturgütern, Grundstücken und Gebäuden
- § 3. Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte
- § 4. Grundstücke
- § 5. Grundstücksrasterverfahren
- § 6. Gebäude
- § 7. Kulturgüter
- 3. Abschnitt Bewertung von sonstigen Vermögenswerten
- § 8. Liquide Mittel
- § 9. Forderungen
- § 10. Kurz- und langfristige Forderungen sowie sonstige Vermögenswerte
- § 11. Bewertung von Forderungen
- § 12. Vorräte
- § 13. Beteiligungen
- § 14. Wirtschaftliches Eigentum
- 4. Abschnitt Bewertung von Verbindlichkeiten
- § 15. Bewertung von Verbindlichkeiten
- 5. Abschnitt Rechnungsabgrenzung
- § 16. Rechnungsabgrenzung
- 6. Abschnitt Bewertung von Rückstellungen
- § 17. Allgemeines zu Rückstellungen
- § 18. Rückstellungen für Prozesskosten
- § 19. Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen
- § 20. Rückstellungen für Haftungen
- § 21. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
- 7. Abschnitt Nettovermögen, Bundeshaftungen und zukünftige Pensionsaufwendungen des Bundes
- § 22. Nettovermögen
- § 23. Bundeshaftungen
- § 24. Darstellung zukünftiger Pensionsaufwendungen
- 8. Abschnitt Bewertung von aktiven Finanzinstrumenten, Finanzschulden und Währungstauschverträgen
- § 25. Aktive Finanzinstrumente
- § 26. Finanzschulden und Währungstauschverträge
- § 27. Übernahme der Daten der Verrechnung von aktiven Finanzinstrumenten, Finanzschulden, Währungstauschverträgen und sonstigen derivativen Finanzinstrumenten
- § 28. Wert eines bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinstrumentes
- § 29. Beizulegender Zeitwert eines zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumentes
- § 30. Wert eines Währungstauschvertrages
- § 31. Wert einer fremden Währung
- 9. Abschnitt Übernahme der Daten der bisherigen Haushaltsverrechnung
- § 32. Übernahme der Daten und Salden des Zahlungsverkehrs
- § 33. Übernahme der Daten und Salden der Forderungen und Verbindlichkeiten
- § 34. Übernahme der Daten der Anlagenbuchführung
- 10. Abschnitt Konsolidierung
- § 35. Konsolidierung
- 11. Abschnitt Inkrafttreten
- § 36. Inkrafttreten