BGBl. II Nr. 116/2025
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung erklärt wird (BGBl. II Nr. 116/2025)
- Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung erklärt wird (BGBl. II Nr. 116/2025)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Satzung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe S 3/2025/XX/94/1
- § 1. Geltungsbereich der Satzung
- § 2. Inhalt der Satzung
- § 3. Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung