BGBl. Nr. 343/1974
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 17. Juni 1974 über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat (BGBl. Nr. 343/1974)
- Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 17. Juni 1974 über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat (BGBl. Nr. 343/1974)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften
- § 1. Zuständigkeit zur Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter
- § 2. Vorschlagsrecht
- § 3. Vorbereitung der Entsendung
- § 4.
- § 5. Listenkoppelung
- § 6.
- § 7.
- § 8. Durchführung der Entsendung
- § 8a. Beginn der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
- § 9. Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
- § 10.
- § 11. Abberufung
- § 12.
- § 13. Mitteilungspflicht des Zentralbetriebsrates
- § 14. Auskunftspflicht der Gesellschaft
- 2. ABSCHNITT
- § 15.
- 2a. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Unternehmen gemäß § 110 Abs. 2a ArbVG
- § 15a. Geltungsbereich; Zuständigkeit zur Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter
- § 15b. Auskunftspflicht der Gesellschaft
- § 15c. Vorschlagsrecht; Vorbereitung der Entsendung
- § 15d. Prüfung der Nominierungsvorschläge
- § 15e. Durchführung der Entsendung
- § 15f. Abweichendes Verfahren
- § 15g. Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
- § 15h. Mitteilungspflicht des Zentralbetriebsrates
- 3. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eines herrschenden Unternehmens gemäß § 110 Abs. 6 ArbVG
- § 16. Vorbereitung der Entsendung
- § 17.
- § 18.
- § 19. Entsendung und Abberufung der Arbeitnehmervertreter durch den Zentralbetriebsrat des herrschenden Unternehmens
- § 20. Wahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitglieder der Betriebsräte der beherrschten Unternehmen
- § 20a.
- § 21. Tätigkeitsdauer der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 22. Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 23. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 24. Enthebung der gewählten Arbeitnehmervertreter
- § 25.
- § 26.
- § 27. Ermittlung der Beteiligung an der Abstimmung
- § 28.
- § 29. Ermittlung des Abstimmungsergebnisses
- § 30.
- § 31.
- § 31a. Arbeitnehmerlose Holding
- § 31b. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Unternehmen gemäß § 110 Abs. 6 ArbVG
- § 31c. Entsendung der Arbeitnehmervertreter durch die Konzernvertretung
- § 31d.
- 4. ABSCHNITT Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 110 Abs. 7 ArbVG
- § 32.
- § 32a.
- 5. ABSCHNITT Arbeitnehmervertreter in Ausschüssen des Aufsichtsrats
- § 32b.
- 6. ABSCHNITT Bezeichnung weiblicher Funktionäre von Organen der Arbeitnehmerschaft
- § 32c.
- 7. ABSCHNITT Gemeinsame Bestimmungen
- § 33.
- § 34.
- § 35.