BGBl. II Nr. 271/2014
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung von zeitlich begrenzten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse aufgrund der Importsperren nach Russland (BGBl. II Nr. 271/2014)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung von zeitlich begrenzten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse aufgrund der Importsperren nach Russland (BGBl. II Nr. 271/2014)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Zuständigkeit
- § 3. Meldung
- § 4. Teilnahme an den Sondermaßnahmen und Frist zur Beantragung der Zahlung der Stützungsmittel
- § 5. Vornahme der Kontrollen erster Stufe
- § 6. Beschaffenheit der Erzeugnisse
- § 7. Marktrücknahme, Ernte vor der Reifung und Nichternte
- § 8. Beihilfenhöhe und Auszahlung
- § 9. Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 10. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 11. Sanktionen
- § 12. Rückforderung und Verzinsung
- § 13. Schlussbestimmung
- Durchschnittserträge gemäß § 8