BGBl. III Nr. 135/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex (BGBl. III Nr. 135/2009)
- Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex (BGBl. III Nr. 135/2009)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
- UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
- ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- ANSÄSSIGE PERSON
- BETRIEBSTÄTTE
- EINKÜNFTE AUS UNBEWEGLICHEM VERMÖGEN
- UNTERNEHMENSGEWINNE
- SEESCHIFFFAHRT UND LUFTFAHRT
- VERBUNDENE UNTERNEHMEN
- DIVIDENDEN
- ZINSEN
- LIZENZGEBÜHREN UND VERGÜTUNGEN FÜR TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN
- GEWINNE AUS DER VERÄUSSERUNG VON VERMÖGEN
- SELBSTÄNDIGE ARBEIT
- EINKÜNFTE AUS UNSELBSTÄNDIGER ARBEIT
- AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN
- KÜNSTLER UND SPORTLER
- RUHEGEHÄLTER
- Artikel 19
- ÖFFENTLICHER DIENST
- STUDENTEN, PRAKTIKANTEN UND LEHRLINGE
- ANDERE EINKÜNFTE
- VERMÖGEN
- VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG
- GLEICHBEHANDLUNG
- VERSTÄNDIGUNGSVERFAHREN
- INFORMATIONSAUSTAUSCH
- MITGLIEDER DIPLOMATISCHER MISSIONEN UND KONSULARISCHER VERTRETUNGEN
- IN-KRAFT-TRETEN
- KÜNDIGUNG