TKG-DSVO
Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO
- Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Gegenstand und Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Ausnahmen
- § 4. Datensicherheitsmaßstab
- 2. Abschnitt Datensicherheit beim Anbieter innerhalb des Betriebes
- § 5. Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit von Vorratsdaten
- § 6. Unterscheidung von Betriebsdaten und Vorratsdaten
- § 7. Revisionssichere Protokollierung und Vier-Augen-Prinzip bei Zugriffen auf Vorratsdaten
- 3. Abschnitt Datensicherheit bei der Übermittlung von betriebsnotwendigen Verkehrs- und Standortdaten und Vorratsdaten zu Auskunftszwecken an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
- § 8. Allgemeines
- § 9. Durchlaufstelle – Grundstruktur
- § 10. Einrichtung und Betrieb der Durchlaufstelle – Auftraggeber und Durchführung
- § 11. Auditierung der Durchlaufstellen-Funktionen
- § 12. Funktionen der Durchlaufstelle im Überblick
- § 13. Authentifizierung – Einbindung über den Portalverbund und Unique-ID
- § 14. Zugangsberechtigte Behörden
- § 15. Anbindung der Anbieter
- § 16. Sicherheitsniveau der Anbindung
- § 17. Postfächer und Zustellung
- § 18. Verschlüsselung/Signatur der Antwort
- § 19. Eingabefelder
- § 20. Zusatzinformationen
- § 21. Optionale Stammdatenauskünfte über die Durchlaufstelle
- § 22. Protokollierung über die Durchlaufstelle
- § 23. Statistik aus den Protokolldaten
- § 24. Kostentragung der Durchlaufstelle
- 4. Abschnitt Definition Syntax und Semantik der CSV-Datei für Auskünfte
- § 25. Schnittstellendefinition EP020
- Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß § 94 Abs. 4 TKG 2003 – EP020