DSG
Datenschutzgesetz – DSG
- Datenschutzgesetz – DSG
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Artikel 1 (Verfassungsbestimmung)
- § 1. Grundrecht auf Datenschutz
- Artikel 2
- 1. Hauptstück Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung und ergänzende Regelungen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 4. Anwendungsbereich und Durchführungsbestimmung
- § 5. Datenschutzbeauftragter
- § 6. Datengeheimnis
- 2. Abschnitt Datenverarbeitungen zu spezifischen Zwecken
- § 7. Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke
- § 8. Zurverfügungstellung von Adressen zur Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen
- § 9. Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- § 10. Verarbeitung personenbezogener Daten im Katastrophenfall
- § 11. Verwarnung durch die Datenschutzbehörde
- 3. Abschnitt Bildverarbeitung
- § 12. Zulässigkeit der Bildaufnahme
- § 13. Besondere Datensicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung
- 2. Hauptstück Organe
- 1. Abschnitt Datenschutzrat
- § 14. Einrichtung und Aufgaben
- § 15. Zusammensetzung
- § 16. Vorsitz und Geschäftsführung
- § 17. Sitzungen und Beschlussfassung
- 2. Abschnitt Datenschutzbehörde
- § 18. Einrichtung
- § 19. Unabhängigkeit
- § 20. Leiter der Datenschutzbehörde
- § 21. Aufgaben
- § 22. Befugnisse
- § 23. Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen
- 3. Abschnitt Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- § 24. Beschwerde an die Datenschutzbehörde
- § 25. Begleitende Maßnahmen im Beschwerdeverfahren
- § 26. Verantwortliche des öffentlichen und des privaten Bereichs
- § 27. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
- § 28. Vertretung von betroffenen Personen
- § 29. Haftung und Recht auf Schadenersatz
- § 30. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- 4. Abschnitt Aufsichtsbehörde nach der Richtlinie (EU) 2016/680
- § 31. Datenschutzbehörde
- § 32. Aufgaben der Datenschutzbehörde
- § 33. Befugnisse der Datenschutzbehörde
- § 34. Allgemeine Bestimmungen
- 5. Abschnitt Besondere Befugnisse der Datenschutzbehörde
- § 35.
- 6. Abschnitt Parlamentarisches Datenschutzkomitee
- § 35a. Einrichtung
- § 35b. Mitglieder
- § 35c. Unabhängigkeit
- § 35d. Vorsitz und Beschlussfassung
- § 35e. Aufgaben, Befugnisse, Tätigkeitsbericht und Veröffentlichung von Entscheidungen
- § 35f. Beschwerde an das Parlamentarische Datenschutzkomitee
- § 35g. Parteistellung, Rechtsmittellegitimation und Geheimhaltungsverpflichtung
- § 35h. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
- 7. Abschnitt Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten der Europäischen Union
- § 35i. Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
- § 35j. Zusammenarbeit und Kohärenz
- 3. Hauptstück Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicherheitspolizei einschließlich des Verfassungsschutzes, des militärischen Eigenschutzes, der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung und des Maßnahmenvollzugs
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 36. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 37. Grundsätze für die Datenverarbeitung, Kategorisierung und Datenqualität
- § 38. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- § 39. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 40. Verarbeitung für andere Zwecke und Übermittlung
- § 41. Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
- 2. Abschnitt Rechte der betroffenen Person
- § 42. Grundsätze
- § 43. Information der betroffenen Person
- § 44. Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 45. Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung
- 3. Abschnitt Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
- § 46. Pflichten des Verantwortlichen
- § 47. Gemeinsam Verantwortliche
- § 48. Auftragsverarbeiter und Aufsicht über die Verarbeitung
- § 49. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 50. Protokollierung
- § 51. Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde
- § 52. Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 53. Vorherige Konsultation der Datenschutzbehörde
- § 54. Datensicherheitsmaßnahmen
- § 55. Meldung von Verletzungen an die Datenschutzbehörde
- § 56. Benachrichtigung der betroffenen Person von Verletzungen
- § 57. Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- 4. Abschnitt Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen
- § 58. Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
- § 59. Datenübermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen
- 4. Hauptstück Besondere Strafbestimmungen
- § 62. Verwaltungsstrafbestimmung
- § 63. Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht
- 5. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 64. Durchführung und Umsetzung von Rechtsakten der EU
- § 65. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 66. Erlassung von Verordnungen
- § 67. Verweisungen
- § 68. Vollziehung
- § 69. Übergangsbestimmungen
- § 70. Inkrafttreten