B-GlBG
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Teil Gleichbehandlung
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 1. Hauptstück Gleichstellung und Gleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
- § 3. Gleichstellung
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
- § 4. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- § 4a. Begriffsbestimmungen
- § 5. Auswahlkriterien
- § 6. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
- § 6a. Einkommensberichte des Bundes
- § 7. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
- § 8. Sexuelle Belästigung
- § 8a. Belästigung
- § 9. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
- § 10. Vertretung von Frauen in Kommissionen
- § 10a. Gebot der sprachlichen Gleichbehandlung
- 2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen für Frauen
- § 11. Frauenförderungsgebot
- § 11a. Frauenförderungspläne
- § 11b. Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst
- § 11c. Vorrang beim beruflichen Aufstieg
- § 11d. Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung
- 3. Abschnitt Berichtswesen
- § 12. Bericht an die Bundesministerin oder den Bundesminister für Frauen, Wissenschaft und Forschung
- § 12a. Bericht an den Nationalrat
- 2. Hauptstück Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)
- § 13. Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
- § 13a. Begriffsbestimmungen
- § 13b. Ausnahmebestimmungen
- § 14. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
- § 15. Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
- § 16. Belästigung
- § 16a. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
- § 16b. Berichtswesen
- 3. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für das 1. und 2. Hauptstück
- 1. Abschnitt Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
- § 17. Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
- § 17a. Festsetzung des Entgelts
- § 17b. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
- § 17c. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
- § 18. Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter
- § 18a. Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten
- § 18b. Gleiche Arbeitsbedingungen
- § 18c.
- § 19. Sexuelle Belästigung und Belästigung
- § 19a. Mehrfachdiskriminierung
- § 19b. Erlittene persönliche Beeinträchtigung
- 2. Abschnitt Geltendmachung von Ansprüchen
- § 20. Fristen
- § 20a. Beweislast
- § 20b. Benachteiligungsverbot
- § 20c. Informationspflicht
- § 20d. Dialog mit Nichtregierungsorganisationen
- II. Teil Institutionen und Verfahren
- 1. Hauptstück Institutionen
- § 21. Einteilung
- 1. Abschnitt Gleichbehandlungskommission
- § 22. Einrichtung
- § 22a. Senate
- § 22b. Zusammensetzung der Senate
- § 23. Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
- § 23a. Gutachten
- § 24. Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission
- § 25. Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission
- 2. Abschnitt Gleichbehandlungsbeauftragte
- § 26. Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten
- § 27. Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten
- 3. Abschnitt Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen
- § 28. Einrichtung und Mitgliedschaft
- § 29. Aufgaben der Arbeitsgruppen
- § 30. Geschäftsführung der Arbeitsgruppen
- § 31. Tätigkeit der Arbeitsgruppen
- 4. Abschnitt Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
- § 32. Einrichtung und Mitgliedschaft
- § 33. Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe
- § 34. Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe
- 5. Abschnitt Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)
- § 35. Bestellung der Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)
- § 36. Aufgaben der Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten)
- 2. Hauptstück Verfahren
- § 37. Rechtsstellung
- § 38. Geheimhaltungspflicht
- § 39. Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen
- III. Teil Sonderbestimmungen
- 1. Abschnitt Sonderbestimmungen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer
- § 40. Anwendungsbereich
- 2. Abschnitt Sonderbestimmungen für Angehörige von Universitäten
- § 41. Anwendungsbereich
- § 42. Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit einem Studium
- 3. Abschnitt
- § 43. Verweisungen
- IV. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- 1. Abschnitt Übergangsbestimmungen
- § 44. Frauenförderung an Justizanstalten
- § 45. Übergangsbestimmungen für Frauenförderungspläne, Berichte, Personen und Institutionen
- § 45a. Übergangsbestimmung für die Vertretung von Frauen in Kommissionen
- 2. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 46. Verweisungen auf andere Bundesgesetze
- § 47. Inkrafttreten
- § 48. Vollziehung
- 7. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
- Artikel 79 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009 , zu § 1, BGBl. Nr. 100/1993 )