AusG
Ausschreibungsgesetz 1989 – AusG
- Ausschreibungsgesetz 1989 – AusG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Abschnitt I
- § 1. Bewerbung um die Aufnahme in den Bundesdienst und um Funktionen und Arbeitsplätze
- Abschnitt II Auszuschreibende Funktionen und Arbeitsplätze
- § 2. Leitungsfunktionen in Zentralstellen
- § 3. Leitung von nachgeordneten Dienststellen
- § 4. Sonstige auszuschreibende Arbeitsplätze
- § 4a. Ausschreibungspflicht bei Organisationsänderung
- Abschnitt III Ausschreibung und Bewerbung
- § 5. Ausschreibung
- § 6. Bewerbung
- Abschnitt IV Arten und Zusammensetzung der Begutachtungskommissionen
- § 7. Gemeinsame Bestimmungen
- § 8. Ständige Begutachtungskommission
- Abschnitt V Tätigkeit der Begutachtungskommission
- § 9. Prüfung der Bewerbungsgesuche
- § 10. Gutachten
- § 11. Anwendung des AVG
- § 12. Sitzungen der Begutachtungskommission
- § 13. Geschäftsordnung
- § 14. Vertraulichkeit
- § 15. Rechtsstellung der Bewerber und Bewerberinnen
- Abschnitt Va Ausschreibung der stellvertretenden Leitung bestimmter Sektionen
- § 15a. Anwendungsbereich
- § 15b. Ausschreibung
- § 15c. Bewerbung
- § 15d. Verfahren
- § 15e. Begutachtungskommission
- ABSCHNITT VI WEITERBESTELLUNG
- § 16. Anwendungsbereich
- § 17. Antrag an die Weiterbestellungskommission
- § 18. Weiterbestellungskommission
- § 19. Folgen der Weiterbestellung und der Nichtweiterbestellung
- Abschnitt VII Aufnahme in den Bundesdienst
- Unterabschnitt A Allgemeine Bestimmungen
- § 20. Bekanntmachung und Ausschreibungspflicht
- § 21. Zuständigkeit
- § 22. Inhalt der Ausschreibung
- § 23. Verlautbarung
- § 24. Ausschreibungs- und Bekanntmachungspflichten
- § 25.
- § 26. Bestimmungen für die Fälle der §§ 24 und 25
- § 27. Bewerbung
- § 28. Aufnahmeverfahren
- § 29. Aufnahmekommission
- § 30. Bestellung der Mitglieder der Aufnahmekommission
- § 31. Bestellung von Ersatzmitgliedern
- § 32. Folgeleistungspflicht
- § 33. Bestellungshindernisse
- § 34. Mitgliedschaft zur Aufnahmekommission
- § 35. Verfahren vor der Aufnahmekommission
- § 36. Rechtsstellung der Bewerber und Bewerberinnen
- § 36a. Nicht berücksichtigte Bewerber und Bewerberinnen
- Unterabschnitt B Aufnahmeverfahren mit Eignungsprüfung
- § 37. Anwendungsbereich
- § 38. Eignungsprüfung
- § 39. Zuständigkeit für die Eignungsprüfung
- § 40. Durchführung der Eignungsprüfung
- § 41. Erstellung der Tests
- § 42. Auswertung der Tests
- § 43. Verordnung über die Eignungsprüfung
- § 44. Ergebnis der Eignungsprüfung
- § 45. Reihung für die Aufnahme in den Bundesdienst
- § 46. Informationsgespräch
- § 47. Befassung der Aufnahmekommission
- § 48. Prüfung der Unterlagen
- § 49. Aufnahmegespräch
- § 50. Gutachten der Aufnahmekommission
- § 51. Frist für das Gutachten
- § 52. Aufnahme entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt C Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch anstelle einer Eignungsprüfung
- § 54. Anwendungsbereich
- § 55. Aufnahmegespräch
- § 56. Befassung der Aufnahmekommission
- § 57. Gutachten der Aufnahmekommission
- § 58. Maßnahme nach der Aufnahme
- Unterabschnitt D Abgekürztes Aufnahmeverfahren
- § 59. Anwendungsbereich
- § 60. Aufnahmeverfahren
- § 61. Überprüfungsverfahren
- § 62. Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
- § 63. Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt E Aufnahmeverfahren mit Überprüfung im Dienstverhältnis
- § 64. Anwendungsbereich
- § 65. Reihung der Bewerber und Bewerberinnen
- § 66. Bewerbungsliste
- § 67. Aufnahmeverfahren
- § 68. Verständigung der Bewerber und Bewerberinnen und Verbleib in der Bewerbungsliste
- § 69. Überprüfungsverfahren
- § 70. Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
- § 71. Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt F Aufnahmeverfahren für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verwaltungspraktikum und ausgebildete Lehrlinge des Bundes
- § 72. Anwendungsbereich
- § 73. Aufnahmeverfahren
- Unterabschnitt G Überprüfungsverfahren für Ersatzkräfte
- § 74. Anwendungsbereich
- § 75. Überprüfungsverfahren
- § 76. Entscheidung über die Verlängerung des Dienstverhältnisses
- § 77. Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Unterabschnitt H Überprüfungsverfahren für Bedienstete nach § 25 Abs. 1
- § 78. Anwendungsbereich
- § 79. Überprüfungsverfahren
- § 80. Entscheidung über die Verwendungsänderung
- § 81. Entscheidung entgegen dem Gutachten der Aufnahmekommission
- Abschnitt VIII Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 82. Andere Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahren
- § 83. Ausnahmen von der Anwendung des Abschnittes VII
- § 83a. Frühere Funktionsbetrauungen nach dem Bundesministeriengesetz 1986
- § 84. Anhängige Ausschreibungsverfahren
- § 85. Zuweisung eines Arbeitsplatzes in bestimmten Fällen
- § 86. Planstellenwechsel im befristeten Dienstverhältnis im Wege eines Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahrens
- § 87. Mitwirkung der Dienstnehmervertretung in Bereichen, auf die das PVG nicht anzuwenden ist
- § 88. Begriffsbestimmungen
- § 88a. Datenverarbeitung und Datenaufbewahrung
- § 89. Verweisung auf andere Bundesgesetze
- § 90. Inkrafttreten
- § 91. Vollziehung