ARHV
Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung - ARHV
- Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung - ARHV
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Dringlichkeit
- § 2. Vorlage von Geschäftsstücken
- § 3. Schreiben im Auslandsverkehr
- § 4. Anschrift und Ortsbezeichnung
- § 5. Abkürzungen
- § 6. Ausfertigung von Schreiben
- § 7. Übersendung von Akten oder Urkunden
- § 8. Beilagen
- § 9. Übersetzungen
- § 10. Unterschrift, Amtssiegel
- § 11. Postgebühren
- § 12. Prüfung der Ersuchen und Erledigungen
- § 13. Geschäftsweg
- § 14. Verkehr mit österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
- § 15. Verkehr mit ausländischen Vertretungsbehörden und internationalen Organisationen
- § 16. Beschwerden ausländischer Vertretungsbehörden und internationaler Organisationen
- § 17. Betreibungen
- § 18. Widerruf von Ersuchen
- § 19. Verweigerung der Erledigung eines Ersuchens
- § 20. Unzulässige Ersuchen ausländischer Behörden
- § 21. Gegenseitigkeit
- II. HAUPTSTÜCK Auslieferung aus Österreich
- § 22. Fahndung
- § 23. Anbot der Auslieferung
- § 24. Nichteinhaltung des vorgesehenen Weges
- § 25. Verständigungspflichten
- § 26. Prüfung des Aufschubs der Übergabe
- § 27. Belehrung der auszuliefernden Person
- § 28. Durchführung der Auslieferung
- § 29. Ausfolgung von Gegenständen
- III. HAUPTSTÜCK Durchlieferung durch Österreich
- § 30. Unterbrechung des Vollzuges der Durchlieferung
- IV. HAUPTSTÜCK Rechtshilfe für das Ausland
- § 31. Rechtshilfe in Strafsachen gegen österreichische Staatsbürger
- § 32. Zustellung auf Ersuchen ausländischer Behörden
- § 33. Überstellung verhafteter Personen zu Beweiszwecken
- § 34. Ergänzung des Rechtshilfeersuchens
- § 35. Weiterleitung von Rechtshilfeersuchen an die zuständige Behörde
- § 36. Dienstverrichtung ausländischer Organe in Österreich
- V. HAUPTSTÜCK Übernahme der Strafverfolgung und der Überwachung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
- § 37. Übernahme der Strafverfolgung
- § 38. Übernahme der Überwachung
- § 39. Vollstreckung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen
- VI. HAUPTSTÜCK Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung, der Ausfolgung, der Rechtshilfe sowie der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung und der Vollstreckung
- ERSTER ABSCHNITT
- § 40. Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung und der Ausfolgung Fahndungsmaßnahmen im Ausland
- § 41. Erwirkung der Auslieferungshaft
- § 42. Auslieferungsunterlagen
- § 43. Vorlage der Auslieferungsunterlagen
- § 44. Durchführung der Auslieferung aus dem Ausland
- § 45. Erwirkung der nachträglichen Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- § 46. Erwirkung der Durchlieferung
- ZWEITER ABSCHNITT Erwirkung der Rechtshilfe
- § 47. Ersuchen um Zustellung
- § 48. Ladung von Personen aus dem Ausland
- § 49. Überstellung verhafteter Personen
- § 50. Ersuchen um Vernehmung und Vornahme anderer Untersuchungshandlungen
- § 51. Teilnahme österreichischer Organe bei Rechtshilfehandlungen im Ausland
- DRITTER ABSCHNITT Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung sowie Vollstreckung inländischer strafgerichtlicher Verurteilungen im Ausland
- § 52. Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung
- § 53. Erwirkung der Überwachung
- § 54. Erwirkung der Vollstreckung
- VII. HAUPTSTÜCK Stellung der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen anderer Staaten sowie der Vertreter der Mitgliedstaaten und der Angestellten von bevorrechteten internationalen Organisationen
- § 55. Berichtspflicht
- § 56. Strafbare Handlungen von Personen, die Immunität genießen
- § 57. Feststellung der Immunität
- § 58. Zustellung an Personen, die Immunität genießen
- § 59. Ladung von Personen, die Immunität genießen, als Zeugen
- § 60. Vernehmung von Personen, die Immunität genießen
- § 61. Schriftliche Äußerung
- VIII. HAUPTSTÜCK
- § 62. Schlußbestimmung