BGBl. Nr. 199/1946
Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 3. Oktober 1946 über die Bestimmung von Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe (BGBl. Nr. 199/1946)
- Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 3. Oktober 1946 über die Bestimmung von Auffanggesellschaften für verstaatlichte Unternehmungen und Betriebe (BGBl. Nr. 199/1946)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel