AStV
Arbeitsstättenverordnung – AStV
- Arbeitsstättenverordnung – AStV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Anwendungsbereich
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten
- § 2. Verkehrswege
- § 3. Ausgänge
- § 4. Stiegen
- § 5. Beleuchtung und Belüftung von Räumen
- § 6. Fußböden, Wände und Decken
- § 7. Türen und Tore
- § 8. Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer
- § 9. Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen
- § 10. Lagerungen
- § 11. Gefahrenbereiche
- § 12. Alarmeinrichtungen
- § 13. Prüfungen
- § 14. Information der Arbeitnehmer/innen
- § 15. Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- 2. Abschnitt Sicherung der Flucht
- § 16. Grundsätzliche Bestimmungen
- § 17. Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge
- § 18. Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen
- § 19. Anforderungen an Fluchtwege
- § 20. Anforderungen an Notausgänge
- § 21. Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche
- § 22. Stiegenhaus
- 3. Abschnitt Anforderungen an Arbeitsräume
- § 23. Raumhöhe in Arbeitsräumen
- § 24. Bodenfläche und Luftraum
- § 25. Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung
- § 26. Natürliche Lüftung
- § 27. Mechanische Be- und Entlüftung
- § 28. Raumklima in Arbeitsräumen
- § 29. Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen
- § 30. Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume
- § 31. Abweichende Regelungen für Container und ähnliche Einrichtungen
- 4. Abschnitt Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen
- § 32. Trink- und Waschwasser
- § 33. Toiletten
- § 34. Waschplätze, Waschräume, Duschen
- § 35. Kleiderkästen und Umkleideräume
- § 36. Aufenthalts- und Bereitschaftsräume
- § 37. Wohnräume
- § 38. Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen
- 5. Abschnitt Erste Hilfe und Brandschutz
- § 39. Mittel für die Erste Hilfe
- § 40. Erst-Helfer/innen
- § 41. Sanitätsräume
- § 42. Löschhilfen
- § 43. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte
- § 44a.
- § 45. Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz
- 6. Abschnitt Gebäude auf Baustellen
- § 46. Gebäude und Arbeitsräume auf Baustellen
- 7. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 47. Übergangsbestimmungen
- § 48. Schlußbestimmungen