BGBl. II Nr. 274/2014
Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse (BGBl. II Nr. 274/2014)
- Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse (BGBl. II Nr. 274/2014)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Gegenstand
- § 2. Ziele der bestmöglichen ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung im Tiroler Oberland
- § 3. Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse
- 2. Abschnitt Zusammenfassung der Planungsschwerpunkte
- § 4. Hauptinhalte der künftigen wasserwirtschaftlichen Ordnung im Tiroler Oberland
- 3. Abschnitt Festlegungen betreffend die künftige wasserwirtschaftliche Ordnung im Planungsgebiet
- § 5. Sehr gute und sehr sensible Gewässerstrecken und Verschlechterungsverbot
- § 6. Reihenfolge
- § 7. Hochwasserschutz
- § 8. Feststoffhaushalt
- § 9. Grundwasser, Quellen und Wasserversorgung
- § 10. Siedlungswasserwirtschaft
- § 11. Gewässerökologie
- 4. Abschnitt Empfehlungen zur Umsetzung der künftigen wasserwirtschaftlichen Ordnung im Planungsgebiet
- § 12. Zuständigkeit des Landes
- § 13. Land- und Forstwirtschaft
- § 14. Tourismus
- § 15. Naturschutz
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 16. Veröffentlichung und Auflage
- § 17. Außer Kraft Treten