BGBl. III Nr. 195/2014
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang (BGBl. III Nr. 195/2014)
- Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang (BGBl. III Nr. 195/2014)
- Langtitel
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- TITEL I GRUNDSÄTZE, ZIELE UND GELTUNGSBEREICH DES ABKOMMENS
- ARTIKEL 1
- Grundsätze
- ARTIKEL 2
- Ziele und Geltungsbereich
- TITEL II POLITISCHER DIALOG
- ARTIKEL 3
- Ziele
- ARTIKEL 4
- Mechanismen
- ARTIKEL 5
- Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
- TITEL III ZUSAMMENARBEIT
- ARTIKEL 6
- Ziele
- ARTIKEL 7
- Methoden
- ARTIKEL 8
- Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte, Demokratie und verantwortliche Staatsführung
- ARTIKEL 9
- Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
- ARTIKEL 10
- Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
- ARTIKEL 11
- Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
- ARTIKEL 12
- Regionale Zusammenarbeit
- ARTIKEL 13
- Zusammenarbeit im Handelsbereich
- ARTIKEL 14
- Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
- ARTIKEL 15
- Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
- ARTIKEL 16
- Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
- ARTIKEL 17
- Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
- ARTIKEL 18
- Zusammenarbeit im Zollbereich
- ARTIKEL 19
- Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
- ARTIKEL 20
- Industrielle Zusammenarbeit
- ARTIKEL 21
- Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen
- ARTIKEL 22
- Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
- ARTIKEL 23
- Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
- ARTIKEL 24
- Zusammenarbeit im Bergbaubereich
- ARTIKEL 25
- Zusammenarbeit im Energiebereich
- ARTIKEL 26
- Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
- ARTIKEL 27
- Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
- ARTIKEL 28
- Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
- ARTIKEL 29
- Zusammenarbeit im Tourismusbereich
- ARTIKEL 30
- Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen
- ARTIKEL 31
- Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
- ARTIKEL 32
- Gesamtwirtschaftlicher Dialog
- ARTIKEL 33
- Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
- ARTIKEL 34
- Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes
- ARTIKEL 35
- Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes
- ARTIKEL 36
- Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
- ARTIKEL 37
- Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung
- ARTIKEL 38
- Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
- ARTIKEL 39
- Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen
- ARTIKEL 40
- Kulturelle Zusammenarbeit
- ARTIKEL 41
- Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
- ARTIKEL 42
- Zusammenarbeit im Sozialbereich
- ARTIKEL 43
- Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
- ARTIKEL 44
- Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen
- ARTIKEL 45
- Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika
- ARTIKEL 46
- Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten
- ARTIKEL 47
- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
- ARTIKEL 48
- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten
- ARTIKEL 49
- Zusammenarbeit im Bereich der Migration
- ARTIKEL 50
- Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
- TITEL IV ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ARTIKEL 51
- Mittel
- ARTIKEL 52
- Institutioneller Rahmen
- ARTIKEL 53
- Bestimmung des Begriffs „Vertragsparteien“
- ARTIKEL 54
- Inkrafttreten
- ARTIKEL 55
- Laufzeit
- ARTIKEL 56
- Erfüllung der Verpflichtungen
- ARTIKEL 57
- Künftige Entwicklungen
- ARTIKEL 58
- Datenschutz
- ARTIKEL 59
- Räumlicher Geltungsbereich
- ARTIKEL 60
- Verbindlicher Wortlaut