BGBl. III Nr. 47/2026
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (BGBl. III Nr. 47/2026)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (BGBl. III Nr. 47/2026)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Definitionen
- Artikel 2
- Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen
- Artikel 3
- Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
- Artikel 4
- Rückübernahmeantrag
- Artikel 5
- Verfahren zur Wiedereinreise
- Artikel 6
- Transportmittel und -arten
- Artikel 7
- Fehlerhafte Rückführung
- Artikel 8
- Durchbeförderung
- Artikel 9
- Durchbeförderungsverfahren
- Artikel 10
- Unterstützung bei der Wiedereinreise oder Durchbeförderung
- Artikel 11
- Kosten
- Artikel 12
- Schutz personenbezogener Daten
- Artikel 13
- Vollzugsprotokoll des Abkommens
- Artikel 14
- Sprache
- Artikel 15
- Streitbeilegung
- Artikel 16
- Beziehung zu anderen internationalen Verpflichtungen
- Artikel 17
- Änderungen und Ergänzungen
- Artikel 18
- Inkrafttreten, Dauer und Beendigung
- Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten Vollzugsprotokoll des Abkommens (Artikel 13)
- Artikel 1
- Zuständige Behörden und Kommunikationsmittel
- Artikel 2
- Grenzkontrollpunkte
- Artikel 3
- Bedingungen der Überstellung und Transportart
- Artikel 4
- Durchbeförderungsersuchen
- Artikel 5
- Bedingungen der begleiteten Rücknahme und Durchbeförderung
- Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
- Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
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