BGBl. Nr. 204/1956
Übersetzung (BGBl. Nr. 204/1956)
- Übersetzung (BGBl. Nr. 204/1956)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- ARTIKEL 1
- Aufgabe
- ARTIKEL II Mitgliedschaft und Kapital
- Abschnitt 1
- Mitgliedschaft
- Abschnitt 2
- Grundkapital
- Abschnitt 3
- Zeichnungen
- Abschnitt 4
- Beschränkung der Haftung
- Abschnitt 5
- Beschränkung der Übertragung und der Verpfändung von Anteilen
- ARTIKEL III Geschäftstätigkeit
- Abschnitt 1
- Finanzierungstätigkeit
- Abschnitt 2
- Arten der Finanzierung
- Abschnitt 3
- Grundsätze für die Geschäftstätigkeit
- Abschnitt 4
- Schutz der Interessen
- Abschnitt 5
- Anwendbarkeit gewisser Devisenrestriktionen
- Abschnitt 6
- Verschiedene Geschäfte
- Abschnitt 7
- Bewertung von Währungen
- Abschnitt 8
- Auf den Wertpapieren anzubringender Vermerk
- Abschnitt 9
- Verbot politischer Tätigkeit
- ARTIKEL IV Organisation und Geschäftsführung
- Abschnitt 1
- Aufbau der Corporation
- Abschnitt 2
- Der Gouverneursrat
- Abschnitt 3
- Abstimmung
- Abschnitt 4
- Das Direktorium
- Abschnitt 5
- Vorsitzender, Präsident und Personal
- Abschnitt 6
- Beziehungen zur Bank
- Abschnitt 7
- Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen
- Abschnitt 8
- Sitz der Geschäftsstellen
- Abschnitt 9
- Hinterlegungsstellen
- Abschnitt 10
- Verbindungsstelle
- Abschnitt 11
- Veröffentlichung von Berichten und Zurverfügungstellung von Informationen
- Abschnitt 12
- Dividenden
- ARTIKEL V Austritt und Suspendierung der Mitgliedschaft; Einstellung der Geschäftstätigkeit
- Abschnitt 1
- Ausscheiden von Mitgliedern
- Abschnitt 2
- Suspendierung der Mitgliedschaft
- Abschnitt 3
- Suspendierung oder Erlöschen der Mitgliedschaft bei der Bank
- Abschnitt 4
- Rechte und Pflichten der Regierungen, deren Mitgliedschaft erlischt
- Abschnitt 5
- Einstellung der Geschäftstätigkeit und Regelung der Verbindlichkeiten
- ARTIKEL VI Rechtsstellung, Immunitätsrechte und Privilegien
- Abschnitt 1
- Zwecke des Artikels
- Abschnitt 2
- Rechtsstellung der Corporation
- Abschnitt 3
- Stellung auf Corporation in bezug auf gerichtliche Verfahren
- Abschnitt 4
- Unverletzlichkeit des Vermögens gegen Beschlagnahme
- Abschnitt 5
- Unverletzlichkeit der Archive
- Abschnitt 6
- Befreiung des Vermögens von Beschränkungen
- Abschnitt 7
- Nachrichtenprivileg
- Abschnitt 8
- Immunitätsrechte und Privilegien von leitenden Angestellten und sonstigem Personal
- Abschnitt 9
- Befreiung von Besteuerung
- Abschnitt 10
- Anwendung des Artikels
- Abschnitt 11
- Verzicht
- ARTIKEL VII
- Änderungen des Abkommens
- ARTIKEL VIII
- Auslegung und Schiedsgerichtsverfahren
- ARTIKEL IX Schlussbestimmungen
- Abschnitt 1
- Inkrafttreten
- Abschnitt 2
- Unterzeichnung
- Abschnitt 3
- Aufnahme der Geschäftstätigkeit