Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (955.23)
Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei
- Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei
- 1. Kapitel: Aufgaben
- Art. 1 ⁴
- 2. Kapitel: Bearbeitung von Meldungen und Informationen ²⁰
- 1. Abschnitt: Registrierung
- Art. 2 ²¹ Herkunft der Daten
- Art. 3 ³³ Inhalt der Meldungen ³⁴
- Art. 3 a ⁴⁸ Verkehr mit der Meldestelle
- Art. 4 ⁴⁹ Erfassung
- 2. Abschnitt: Überprüfung und Abklärungen
- Art. 5 ⁵³
- Art. 6 Informationsbeschaffung nach dem ZentG ⁵⁴
- Art. 7 Zusammenarbeit mit Behörden, Aufsichtsorganisationen und Selbstregulierungsorganisationen ⁵⁵
- 3. Abschnitt: Übermittlung von Informationen an eine Strafverfolgungsbehörde ⁶¹
- Art. 8 ⁶² Anzeige an eine Strafverfolgungsbehörde
- Art. 9 Benachrichtigung des Finanzintermediärs, der Beraterin oder des Beraters ⁶³
- Art. 10 ⁶⁷ Benachrichtigung
- Art. 11 ⁷⁹
- 3. Kapitel: Zusammenarbeit
- Art. 12 Schweizer Behörden
- Art. 13 ⁸² Ausländische Behörden
- 4. Kapitel: Informationssystem ⁸⁴
- Art. 14 Zweck
- Art. 15 Herkunft der Informationen
- Art. 16 ¹⁰¹ Bearbeitete Daten
- Art. 17 ¹⁰⁹ Verschlüsselung
- Art. 18 ¹¹⁰ Funktionen
- Art. 19 Datensicherheit und Protokollierung
- Art. 20 ¹¹⁹ Zugriff auf das Informationssystem
- Art. 21 und 22 ¹²³
- 5. Kapitel: ¹²⁴ Statistische Daten, Jahresbericht und Analysen
- Art. 23
- 6. Kapitel: Schutz und Archivierung der Daten
- Art. 24 Kontrolle
- Art. 25 Weitergabe von Daten
- Art. 26 ¹³⁰ Einschränkung der Weitergabe von Daten
- Art. 27 ¹³⁴
- Art. 28 Dauer der Aufbewahrung und Löschen der Daten
- Art. 29 Übergabe der Daten und der Dokumente an das Bundesarchiv
- 7. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 30 a ¹³⁹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 27. November 2019
- Art. 31 ¹⁴⁰ Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁴¹
- Daten, die im Informationssystem bearbeitet werden können
- 1 Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Meldungen (Fallverwaltung)
- 2 Daten im Zusammenhang mit der Personenverwaltung
- 3 Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Strafbehörde
- 4 Daten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Finanzintermediäre, Händler und Berater
- 5 Daten im Zusammenhang mit Konten
- 6 Daten zu Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Meldungen
- Anhang 2 ¹⁴²