StVDAErmächtVO
Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Finanzbehörden für den länderübergreifenden Abruf und die Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen nach § 88b der Abgabenordnung auf das Ministerium für Finanzen (Steuerverkürzungsdatenabrufermächtigungsverordnung - StVDAErmächtVO) Vom 20. Juli 2021
- Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Finanzbehörden für den länderübergreifenden Abruf und die Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen nach § 88b der Abgabenordnung auf das Ministerium für Finanzen (Steuerverkürzungsdatenabrufermächtigungsverordnung - StVDAErmächtVO) Vom 20. Juli 2021
- § 1
- § 2