LVO-PVD 
                
                
            INHALT
Verordnung des Innenministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes (Laufbahnverordnung-Polizeivollzugsdienst - LVO-PVD) Vom 9. März 2021
- Verordnung des Innenministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes (Laufbahnverordnung-Polizeivollzugsdienst - LVO-PVD) Vom 9. März 2021
 - ABSCHNITT 1 Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Laufbahnen
 - § 3 Besondere gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen
 - § 4 Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherrn
 - ABSCHNITT 2 Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes
 - Unterabschnitt 1 Mittlerer Polizeivollzugsdienst
 - § 5 Laufbahnbefähigung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
 - § 6 Probezeit im mittleren Polizeivollzugsdienst
 - Unterabschnitt 2 Gehobener Polizeivollzugsdienst
 - § 7 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
 - § 8 Probezeit im gehobenen Polizeivollzugsdienst
 - § 9 Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
 - Unterabschnitt 3 Höherer Polizeivollzugsdienst
 - § 10 Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst
 - § 11 Laufbahnbefähigung für den höheren Polizeivollzugsdienst
 - Unterabschnitt 4 Besondere Bestimmungen für die Schutz- und Kriminalpolizei
 - § 12 Verwendung in der Schutz- und Kriminalpolizei
 - § 13 Wechsel zwischen der Schutz- und Kriminalpolizei
 - ABSCHNITT 3 Sonderlaufbahnen
 - Unterabschnitt 1 Gehobener wirtschaftskriminalistischer Dienst
 - § 14 Laufbahnbefähigung für den gehobenen wirtschaftskriminalistischen Dienst
 - § 15 Probezeit im gehobenen wirtschaftskriminalistischen Dienst
 - Unterabschnitt 2 Gehobener cyberkriminalistischer Dienst
 - § 16 Laufbahnbefähigung für den gehobenen cyberkriminalistischen Dienst
 - § 17 Probezeit im gehobenen cyberkriminalistischen Dienst
 - Unterabschnitt 3 Höherer cyberkriminalistischer Dienst
 - § 18 Aufstieg in den höheren cyberkriminalistischen Dienst
 - ABSCHNITT 4 Sonstige Bestimmungen
 - § 19 Überleitung in Ämter der Schutzpolizei
 - § 20 Inkrafttreten
 - Anlage