APrOHeilPäd 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilpädagogik (Heilpädagogenverordnung - APrOHeilPäd) Vom 13. Juli 2004
- Verordnung des Sozialministeriums über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Heilpädagogik (Heilpädagogenverordnung - APrOHeilPäd) Vom 13. Juli 2004
 - ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
 - § 1 Ziel der Ausbildung
 - § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
 - § 3 Gesamtverantwortung für die Ausbildung
 - § 4 Bildungsplan, Stundentafel
 - ZWEITER ABSCHNITT Aufnahmeverfahren und Entlassungen
 - § 5 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 6 Vorzeitige Beendung des Fachschulbesuchs
 - DRITTER ABSCHNITT Prüfung und Prüfungszeugnis
 - § 7 Teile der staatlichen Prüfung
 - § 8 Anmeldenoten
 - § 9 Zulassung zur Prüfung
 - § 10 Prüfungsausschuss
 - § 11 Fachausschüsse
 - § 12 Schriftliche Prüfung
 - § 13 Facharbeit mit nachfolgendem Kolloquium
 - § 14 Ermittlung der Prüfungsnoten
 - § 15 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
 - § 16 Prüfungszeugnis
 - § 17 Wiederholung der Prüfung
 - § 18 Nichtteilnahme, Rücktritt
 - § 19 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
 - VIERTER ABSCHNITT Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
 - § 20 Führung der Berufsbezeichnung
 - § 20a (aufgehoben)
 - § 21 Voraussetzungen der Erlaubniserteilung und des Erlaubnisentzugs
 - § 22 Verfahrensbestimmungen für die Erlaubniserteilung und den Erlaubnisentzug
 - § 23 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen, vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung und Vorwarnmechanismus
 - FÜNFTER ABSCHNITT Schlussvorschriften
 - § 24 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften
 - Anlage 1
 - Stundentafel
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - "Staatlich anerkannte Heilpädagogin"*
 - "Staatlich anerkannter Heilpädagoge"*
 - Fußnoten