FrVertrWV BW 
                
                
            INHALT
Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit Vom 12. Februar 1996
- Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit Vom 12. Februar 1996
 - § 1 Verfahrensgrundsatz
 - § 2 Wahlberechtigung
 - § 3 Wählbarkeit
 - § 4 Fristen für die Wahl
 - § 5 Formen der Stimmabgabe für die Wahl
 - § 6 (aufgehoben)
 - § 7 Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstandes
 - § 8 Bewerbung
 - § 9 Persönliche Stimmabgabe im Wahlraum.
 - § 10 Briefwahl
 - § 11 Wahlergebnis
 - § 12 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - § 13 Stellvertreterin
 - § 14 Inkrafttreten
 - Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: