OBAS 
                
                
            INHALT
Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
 - § 1 Ziel und Gegenstand der Verordnung
 - § 2 (Fn 4) Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
 - § 3 (Fn 5) Entscheidung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
 - § 4 (Fn 4) Bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung
 - § 4a (Fn 6) Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Grundschulen
 - § 4b (Fn 6) Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
 - § 5 Grundlage der Ausbildung; Beendigung der Ausbildung
 - § 6 Dienstort; Ausbildungsbehörde
 - § 7 Dauer
 - § 8 (Fn 7) Ausbildungsziel
 - § 9 (Fn 2) Ausbildung
 - § 10 Verantwortung für die Ausbildung
 - § 11 (Fn 8) Ausbildungsaufgaben der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Schulen
 - § 12 (Fn 9) Zweck und Verfahren der Prüfung
 - § 13 (Fn 2) Besondere Prüfung in Bildungswissenschaften
 - § 14 (Fn 10) Schwerbehinderung
 - § 15 (Fn 10) Ersatzschulen
 - § 16 (Fn 3) Inkrafttreten
 - Fussnoten