Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland,  K. d. ö. R. mit Sitz in Berlin im Wege der Zweitverleihung

DE - Landesrecht NRW
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland,  K. d. ö. R. mit Sitz in Berlin im Wege der Zweitverleihung

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