TierSeuchMeldV
Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (TierSeuchMeldV)
- Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung - TierSeuchMeldV)
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Meldung an die zuständige Behörde
- § 3 Allgemeine Meldepflicht
- § 4 Zusätzliche Meldepflicht für Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen und Tierärzte
- § 5 Inhalt der Meldung nach § 3
- § 6 Inhalt der Meldung nach § 4
- § 7 Formfreiheit der Meldung
- Abschnitt 3
- Mitteilung an das Bundesministerium
- § 8 Mitteilungspflicht und amtliche Bestätigung
- § 9 Inhalt der Mitteilung
- § 10 Mitteilung über die Einstellung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
- § 11 Form der Mitteilung
- Abschnitt 4
- Nähere Bestimmung meldepflichtiger Seuchen im Tiergesundheitsgesetz
- § 12 Bestimmung der Seuchen nach § 4 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes
- Abschnitt 5
- Ordnungswidrigkeiten
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
- Anlage 2 Weitere Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
- Anlage 3 Seuchen, die nach § 4 zu melden sind
- Anlage 4 Weitere Seuchen, die nach § 4 zu melden sind