Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Verein... (0.950.136.7)
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen
- Kapitel 1: Grundbestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Zweck und Ziele
- Art. 3 Verhältnis zum WTO Abkommen und anderen internationalen Abkommen
- Art. 4 Private Rechte
- Art. 5 Recht auf Regulierungstätigkeit
- Art. 6 Vertraulichkeit
- Kapitel 2: Anwendung
- Art. 7 Zweck
- Art. 8 Anerkennung
- Art. 9 Folgen der Anerkennung
- Art. 10 Grundsatz der Kontinuität
- Art. 11 Erweiterung des Geltungsbereichs
- Kapitel 3: Nachhaltige Finanzen
- Art. 12 Nachhaltige Finanzen
- Kapitel 4: Aufsichtszusammenarbeit
- Art. 13 Grundsatz der Aufsichtszusammenarbeit
- Art. 14 Aufsichtszusammenarbeit
- Kapitel 5: Regulatorische Zusammenarbeit
- Art. 15 Umfang der regulatorischen Zusammenarbeit
- Art. 16 Grundsätze der regulatorischen Zusammenarbeit
- Art. 17 Notifikationen
- Art. 18 Konsultationen zu vorgeschlagenen Massnahmen
- Art. 19 Kooperation in internationalen Foren
- Kapitel 6: Massnahmen
- Art. 20 Aufsichtsrechtliche Massnahmen
- Art. 21 Widerruf der Anerkennung
- Art. 22 Abwicklungsvorkehrungen
- Kapitel 7: Institutionelle Bestimmungen
- Art. 23 Gemischter Ausschuss
- Kapitel 8: Streitbeilegung
- Art. 24 Kooperation und Konsultationen
- Art. 25 Gute Dienste, Schlichtung und Mediation
- Art. 26 Expertenpanel
- Art. 27 Verfahrensordnung des Expertenpanels
- Art. 28 Entscheide des Expertenpanels
- Art. 29 Verhandlungsort
- Art. 30 Einholen von Informationen und Fachexpertisen
- Art. 31 Auslegungsregeln
- Art. 32 Feststellungen und Empfehlungen
- Art. 33 Anpassung der Fristen
- Art. 34 Einvernehmlich vereinbarte Lösung
- Art. 35 Publikation einvernehmlich vereinbarter Lösungen
- Art. 36 Vertraulichkeit der Verfahren
- Art. 37 Kosten
- Art. 38 Wahl des Streitbeilegungsforums
- Kapitel 9: Ausnahmen und Ausschlüsse
- Art. 39 Ausnahmen betreffend die Sicherheit und Sanktionen
- Art. 40 Tätigkeiten der Zentralbank
- Kapitel 10: Schlussbestimmungen
- Art. 41 Integrale Bestandteile dieses Abkommens
- Art. 42 Sprache
- Art. 43 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 44 Verweise auf innerstaatliche Gesetze
- Art. 45 Anpassungen
- Art. 46 Überprüfung
- Art. 47 Beendigung
- Art. 48 Diplomatische Kommunikation
- Art. 49 Kontaktstellen
- Art. 50 Inkrafttreten
- Unterschriften
- Anhang
- Kontaktstellen
- Anhang 1
- Sektoraler Anhang Asset Management
- Teil 1. Marketing erfasster Finanzinstrumente
- I. Zweck des Teil 1 des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- V. Erfasste Kunden
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VI. Erfasste Finanzinstrumente
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VII. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- VIII. Auflagen
- IX. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- Teil 2. Übertragung der Portfolioverwaltung
- I. Zweck des Teil 2 des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- V. Erfasste Kunden
- A. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- B. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- IX. Sonstige Bestimmungen
- Anhang 2
- Sektoraler Anhang Banking
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Vom Vereinigten Königreich in die Schweiz
- V. Erfasste Kunden
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen nach Kapitel 4 des Abkommens
- IX. Verschiedene Bestimmungen
- Anhang 3a
- Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Zentrale Gegenparteien
- I. Zweck dieses sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- V. Erfasste Kunden
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Vorkehrungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- Anhang 3b
- Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Over‑The‑Counter-Derivate
- I. Zweck dieses sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Für das Vereinigte Königreich, in Bezug auf erfasste Dienstleistungen:
- B. Für die Schweiz, in Bezug auf erfasste Dienstleistungen:
- V. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Vorkehrungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- VI. Auflagen
- VII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- VIII. Widerruf und Abwicklung
- Anhang 3c
- Sektoraler Anhang Finanzmarktinfrastrukturen, Handelsplätze
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigte Königreich in die Schweiz
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- V. Erfasste Kunden
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- Anhang 4
- Sektoraler Anhang Versicherungen
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- A. Für den Zweck dieses sektoralen Anhangs haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
- B. Für die Zwecke dieses sektoralen Anhangs ist ein Risiko in einem Hoheitsgebiet belegen:
- III. Erfasste Dienstleistungen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- V. Erfasste Kunden
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VI. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- VII. Auflagen
- VIII. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen nach Kapitel 4 des Abkommens
- A. Wo eine Partei auf die innerstaatlichen Bewilligungs- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der anderen Partei nach Abschnitt VI Buchstabe A abstellt, gelten die folgenden Bestimmungen:
- Anhang 5 ²³
- Sektoraler Anhang Investment Services
- I. Zweck des sektoralen Anhangs
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Erfasste Dienstleistungen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- IV. Erfasste Finanzdienstleister
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- V. Erfasste Kunden
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VI. Erfasste Finanzinstrumente
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- VII. Nettovermögen
- VIII. Erbringung basierend auf Freistellung, innerstaatlichem Recht oder anderen Regelungen
- A. Freistellung
- B. Innerstaatliches Recht
- C. Andere Regelungen
- IX. Auflagen
- A. Aus der Schweiz in das Vereinigte Königreich
- B. Aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz
- X. Sektorspezifische Aufsichtszusammenarbeit in Ergänzung zu den Bestimmungen von Kapitel 4 des Abkommens
- A. Wo eine Partei auf die innerstaatlichen Bewilligungs- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen der anderen Partei nach Abschnitt VIII Buchstabe A abstellt, gelten die folgenden Bestimmungen: