Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von P... (814.88)
INHALT
Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Verordnung über das Register der Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Verantwortliche Behörde und Administrationsstelle
- 2. Abschnitt: Datenlieferanten und Arten von Daten
- Art. 3 Prüfungsstellen
- Art. 4 Weiterbildungseinrichtungen
- 3. Abschnitt: Qualität, Weitergabe, Nutzung, Veränderung und Archivierung von Daten
- Art. 5 Datenqualität
- Art. 6 Einsichtnahme in das Register Fachbewilligungen PSM und Veränderung der Daten
- Art. 7 Antrag auf Berichtigung durch Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung
- Art. 8 Verknüpfung mit anderen Informationssystemen
- Art. 9 Nachweis der Gültigkeit von Fachbewilligungen
- Art. 10 Datenübermittlung mithilfe einer Standardschnittstelle
- Art. 11 Statistik
- Art. 12 Aufbewahrung der Daten
- 4. Abschnitt: Kosten und Gebühren
- Art. 13 Kostenaufteilung
- Art. 14 Gebühren
- 5. Abschnitt: Datensicherheit
- Art. 15
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 16 Übergangsbestimmungen
- Art. 17 Inkrafttreten