Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung ... (0.814.281.2)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Gewässer der Rhone
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Gewässer der Rhone
- Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Ziele
- Art. 4 Kommission für die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Gewässer der Rhone
- Art. 5 Allgemeine Grundsätze
- Art. 6 Funktionen und Aufgaben der Kommission
- Art. 7 Zusammensetzung und Arbeitsweise der Kommission
- Art. 8 Empfehlungen
- Art. 9 Kosten
- Art. 10 Beschlussfassung über Anhänge und Änderungen von Anhängen
- Art. 11 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 12 Inkrafttreten und Rücktritt
- Anhang I
- Instanzen nach Artikel 1 Absatz 2
- Kommissionen auf der Grundlage internationaler Abkommen
- Instanzen für die Gewässerbewirtschaftung
- Instanzen für Absprachen
- Anhang II
- Schiedsgerichtsbarkeit